Gewerbeab- und Anmeldung bei Rechtsformwechsel?!

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)
Gewerbeab- und Anmeldung bei Rechtsformwechsel?!

Hallo!

Eine GmbH wird in eine GmbH & Co. KG umgewandelt.

Das Gewerbeamt fordert nun die Abmeldung der GmbH und die Anmeldung der GmbH & Co. KG.

Hierfür entstehen Kosten und Aufwand. Meinem Verständnis nach sollte eine Ab- und Anmeldung doch gar nicht notwendig sein, da die Gesellschaft nach wie vor besteht, nur eben in anderer Rechtsform.

Ist das Vorgehen des Gewerbeamtes zu beanstanden?

Danke.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Bei Rechtsformwechsel ist eine Ummeldung des Gewerbes erforderlich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Bei Rechtsformwechsel ist eine Ummeldung des Gewerbes erforderlich.


Der Begriff Ummeldung ist mir in dem Zusammenhang nicht bekannt. Was bedeutet das?

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Eine Ummeldung dürfte eine Meldung sein, die weder An- noch Abmeldung ist und vermutlich schneller zu erledigen ist, als hier Beiträge zu diesem Thema zu verfassen. Alternativ kann man natürlich auch
a) auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens warten
b) sich mit den 129.000 Treffern beschäftigen, die Google bei "Gewerbeummeldung" auswirft

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#4
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Eine Ummeldung dürfte eine Meldung sein, die weder An- noch Abmeldung ist und vermutlich schneller zu erledigen ist, als hier Beiträge zu diesem Thema zu verfassen. Alternativ kann man natürlich auch
a) auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens warten
b) sich mit den 129.000 Treffern beschäftigen, die Google bei "Gewerbeummeldung" auswirft


Leider in jeder Hinsicht falsch.

Eine Ummeldung ist eine Meldung nach § 14 / § 55c GewO und in diesem Fall nicht zielführend. Dementsprechend auch nicht schneller zu erledigen als in einem Forum, welches von Beiträgen lebt, Beiträge zu schreiben.

Wenn man keine Ahnung hat also lieber mal die .... statt solch kindische Beiträge zu verfassen.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Laut Informationen der IHK Konstanz ist eine Gewerbeummeldung erforderlich:

Was ist anzuzeigen?
- Die Änderung der Rechtsform eines Betriebes sowie der Ein- und Austritt eines Gesellschafters

Link zur IHK Seite

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#6
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Laut Informationen der IHK Konstanz ist eine Gewerbeummeldung erforderlich:

Was ist anzuzeigen?
- Die Änderung der Rechtsform eines Betriebes sowie der Ein- und Austritt eines Gesellschafters

Link zur IHK Seite


Vielen Dank für die Antwort. Auf der Webseite ist lediglich in der Überschrift von einer Ummeldung zu lesen. Die spätere Beschreibung, die hier zitiert wird, bezieht sich nicht auf eine Ummeldung.

Lg

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Bei Rechtsformwechsel ist eine Ummeldung des Gewerbes erforderlich.


Nein.

Bei Rechtsformwechsel ist tatsächlich eine Neuanmeldung der "neuen" Firma, sowie eine Abmeldung der "alten" Firma notwendig.
Eine Ummeldung ist nur bei Erweiterung / Änderung der Tätigkeit, oder bei einer Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der selben Gemeinde vorgesehen.

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