Hallo!
Eine GmbH wird in eine GmbH & Co. KG umgewandelt.
Das Gewerbeamt fordert nun die Abmeldung der GmbH und die Anmeldung der GmbH & Co. KG.
Hierfür entstehen Kosten und Aufwand. Meinem Verständnis nach sollte eine Ab- und Anmeldung doch gar nicht notwendig sein, da die Gesellschaft nach wie vor besteht, nur eben in anderer Rechtsform.
Ist das Vorgehen des Gewerbeamtes zu beanstanden?
Danke.
Gewerbeab- und Anmeldung bei Rechtsformwechsel?!
12. September 2017
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Frage vom 12. September 2017 | 10:37
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 15x hilfreich)
Gewerbeab- und Anmeldung bei Rechtsformwechsel?!
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#1
Antwort vom 13. September 2017 | 00:39
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Bei Rechtsformwechsel ist eine Ummeldung des Gewerbes erforderlich.
#2
Antwort vom 13. September 2017 | 09:25
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 15x hilfreich)
ZitatBei Rechtsformwechsel ist eine Ummeldung des Gewerbes erforderlich. :
Der Begriff Ummeldung ist mir in dem Zusammenhang nicht bekannt. Was bedeutet das?
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#3
Antwort vom 13. September 2017 | 13:40
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
Eine Ummeldung dürfte eine Meldung sein, die weder An- noch Abmeldung ist und vermutlich schneller zu erledigen ist, als hier Beiträge zu diesem Thema zu verfassen. Alternativ kann man natürlich auch
a) auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens warten
b) sich mit den 129.000 Treffern beschäftigen, die Google bei "Gewerbeummeldung" auswirft
#4
Antwort vom 13. September 2017 | 13:56
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 15x hilfreich)
ZitatEine Ummeldung dürfte eine Meldung sein, die weder An- noch Abmeldung ist und vermutlich schneller zu erledigen ist, als hier Beiträge zu diesem Thema zu verfassen. Alternativ kann man natürlich auch :
a) auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens warten
b) sich mit den 129.000 Treffern beschäftigen, die Google bei "Gewerbeummeldung" auswirft
Leider in jeder Hinsicht falsch.
Eine Ummeldung ist eine Meldung nach § 14 / § 55c GewO und in diesem Fall nicht zielführend. Dementsprechend auch nicht schneller zu erledigen als in einem Forum, welches von Beiträgen lebt, Beiträge zu schreiben.
Wenn man keine Ahnung hat also lieber mal die .... statt solch kindische Beiträge zu verfassen.
#5
Antwort vom 13. September 2017 | 14:59
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Laut Informationen der IHK Konstanz ist eine Gewerbeummeldung erforderlich:
Was ist anzuzeigen?
- Die Änderung der Rechtsform eines Betriebes sowie der Ein- und Austritt eines Gesellschafters
Link zur IHK Seite
#6
Antwort vom 13. September 2017 | 15:02
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 15x hilfreich)
ZitatLaut Informationen der IHK Konstanz ist eine Gewerbeummeldung erforderlich: :
Was ist anzuzeigen?
- Die Änderung der Rechtsform eines Betriebes sowie der Ein- und Austritt eines Gesellschafters
Link zur IHK Seite
Vielen Dank für die Antwort. Auf der Webseite ist lediglich in der Überschrift von einer Ummeldung zu lesen. Die spätere Beschreibung, die hier zitiert wird, bezieht sich nicht auf eine Ummeldung.
Lg
#7
Antwort vom 27. September 2017 | 16:50
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatBei Rechtsformwechsel ist eine Ummeldung des Gewerbes erforderlich. :
Nein.
Bei Rechtsformwechsel ist tatsächlich eine Neuanmeldung der "neuen" Firma, sowie eine Abmeldung der "alten" Firma notwendig.
Eine Ummeldung ist nur bei Erweiterung / Änderung der Tätigkeit, oder bei einer Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der selben Gemeinde vorgesehen.
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