Gewerbe für Import gründen

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
f86x
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe für Import gründen

Ich plane die Gründung eines Gewerbes für Importe aus Asien. Das soll aber nur parallel zu meinem Job laufen. Da es um günstige Produkte geht, werde ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

- im Moment bin ich gesetzlich krankenversichert. Das kann auch alles so weiterlaufen, richtig?
- welches Geschäftskonto könnt ihr empfehlen? Ich habe gelesen, dass man auch ein "normales" Girokonto eröffnen darf. Gibt es dabei irgendwelche Nachteile?
- ein großes Fragezeichen habe ich bei dem Thema Produkthaftung. Bin ich als reiner Händler in der Haftung?
- gibt es spezielle Anforderungen, wenn man importieren möchte? (Zertifikate usw.)

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120356 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von f86x):
Da es um günstige Produkte geht, werde ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Was soll das eine mit dem anderen zu tun haben?



Zitat (von f86x):
- im Moment bin ich gesetzlich krankenversichert. Das kann auch alles so weiterlaufen, richtig?

Das sollte man die Krankenkasse fragen, da gibt es Grenzwerte.



Zitat (von f86x):
Ich habe gelesen, dass man auch ein "normales" Girokonto eröffnen darf. Gibt es dabei irgendwelche Nachteile?

Nachteile? Ich kenne keine "unnormalen" Girokonten...



Zitat (von f86x):
- ein großes Fragezeichen habe ich bei dem Thema Produkthaftung. Bin ich als reiner Händler in der Haftung?

Ja, auch als reiner Händler kann man da in der Haftung sein.
Aber Du bist ja kein reiner Händler, von daher stellt sich die Frage so nicht.



Zitat (von f86x):
- gibt es spezielle Anforderungen, wenn man importieren möchte? (Zertifikate usw.)

Ja. Das hängt von Produkt ab.
Generell muss das Produkt innerhalb der EU verkehrsfähig sein, also alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
repu-rocks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Haftbar ist meiner Meinung nach, derjenige der die Waren in den Handel bringt. Die Frage die ich mir stelle, bist du (künftig) Verkäufer oder Importeur?

Signatur:

Sachverständiger für Internetmarketing & Reputation (im Web repu.rocks)

0x Hilfreiche Antwort


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