Gewerbe bei Online-Keys nötig ?

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nitrodar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Gewerbe bei Online-Keys nötig ?

Hallo,

ich habe die Chance legal an sehr viele sogenannte Cdkeys zu kommen. Es handelt sich dabei um Codes für das Spiel "World of Warcraft". Mit diesem Code können Käufer ihren Account erweitern um neue Spielwelten betreten zu können usw...

Nun würde ich diese Codes bei ebay Gewinnbringend verkaufen und nach Zahlungseingang per Email versenden, es findet also kein Versand von Ware etc. statt, es handelt sich dann ausschließlich um "Digitale Güter". Und nun zu meiner Frage:
Sehe ich es richtig, dass ich jetzt ein Gewerbe anmelden muss, da ich ja mit meiner Aktion Gewinn erzielen möchte, oder fällt das hier weg, da ich ja im Prinzip nur eine Email verkaufe. Kann ich irgendwo nachlesen, was ich so an Gewerbesteuern zahlen muss, bzw. wieviel % vom Gewinn der Staat bekommt ?

Habe mich in dem Bereich schon ein wenig schlau gemacht, doch auf die beiden Fragen fand ich bisher noch keine Antwort. Also schonmal danke im Vorraus ;)


-- Editiert von Nitrodar am 02.01.2009 13:17

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Gewinnerziehlungsabsicht = Gewerbe

Und immer Impressum drauf schreiben damit "World of Warcraft" seine Rechte einklagen kann wenn die das nicht möchten.

K.

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#2
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

**** Sehe ich es richtig, dass ich jetzt ein Gewerbe anmelden muss, da ich ja mit meiner Aktion Gewinn erzielen möchte, oder fällt das hier weg, da ich ja im Prinzip nur eine Email verkaufe. Kann ich irgendwo nachlesen, was ich so an Gewerbesteuern zahlen muss, bzw. wieviel % vom Gewinn der Staat bekommt ? ***

Du kannst auch WLAN-Kabel, oder Luft in Dosen verkaufen. Wenn eine Gewinnerziehlungsabsicht dahinter steht, ist nunmal eine Gewerbeanmeldung fällig. ;)

Ich nehme mal an, dass du das als Nebengewerbe "aufziehen" möchtest, also nicht hauptberuflich. In dem Fall werden deine Gewinne deinem "normalem" Einkommen zugerechnet und du musst nach deinem persönlichen Steuersatz eben Einkommenssteuer bezahlen. Kosten, welche durch das Gewerbe entstehen kannst du natürlich vom Gewinn abziehen.

** Und immer Impressum drauf schreiben damit "World of Warcraft" seine Rechte einklagen kann wenn die das nicht möchten. **

Lol....Impressum sowieso als Gewerbetreibender, sonst gibts ganz schnell ne Abmahnung von der Konkurrenz. Nuja, was die Entwickler von "WoW" davon halten ist natürlich nen Thema für sich, aber da hat sich TE bestimmt schon bestens informiert. :crazy:

die_wurzel

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#3
 Von 
Nitrodar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Ihr habt das wohl falsch verstanden. Ich verkaufe kein ingame Geld oder Accounts, ich verkaufe lediglich die Keys die ich den Spiele Packungen entnehme, wie viele andere Händler auch, also völlig legal ;)

Es gibt doch bei der Einkommenssteuer einen Grundfreibetrag, der irgendwo bei 76xx EUR liegt, ist das richtig ? Wenn ich diesen Wert nicht überschreite müsste ich eigtl. keine Steuernzahlen ?

Gibt es sonst noch irgendwelche Probleme die auftreten können ? Bin nämlich erst 18, wie sieht das da mit Kindergeld für die Eltern aus usw. ?

Danke schonmal ;)

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#4
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** Es gibt doch bei der Einkommenssteuer einen Grundfreibetrag, der irgendwo bei 76xx EUR liegt, ist das richtig ? Wenn ich diesen Wert nicht überschreite müsste ich eigtl. keine Steuernzahlen ? ***

Hallo,

ja das ist der sog. Grundfreibetrag bis zu dieser Grenze sind Einkommen steuerfrei. Jedoch werden ALLE Einkünfte die man so hat zusammengerechnet.

Wenn dann die Grenze von 76xx überschritten wird, muß man Steuer entsprechend des jew. Steuersatzes bzw. der gültigen Steuertabelle bezahlen.

Zu der Kindergeldsache bin ich überfragt. Evtl stellst du die Frage nochmal in dem entsprechendem Fachforum hier.

die_wurzel

P.S.: Ich muss mich nochmal selbst verbessern:

***Wenn eine Gewinnerziehlungsabsicht dahinter steht, ist nunmal eine Gewerbeanmeldung fällig.***

Das stimmt so NICHT. Es reicht ein regelmässiger, dauerhafter Verkauf von Waren auch ohne Gewinnerziehlungsabsicht. Wenn du also regelmässig die gleichen Artikel verkaufst (Online keys) mußt du auch ein Gewerbe anmelden.

-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 13:51

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#5
 Von 
Nitrodar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen dank. Also das ist in meinen Augen eine große *******erei, die viele Menschen an der Selbsständigkeit hindert. Aber da brauch man ja garkein drüber diskutieren^^

-- Editiert von Nitrodar am 04.01.2009 17:22

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#6
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

**** Also das ist in meinen Augen eine große *******erei, die viele Menschen an der Selbsständigkeit hindert. ****

Wieso? Ein Gewerbe hat doch auch die Vorteile, dass du viele Dinge von der Steuer absetzen kannst bzw vom Umsatz abziehen kannst, was ohne Gewerbe nicht möglich ist.

Das Einkünfte jedweder Art besteuert werden ist eigentlich in jedem Land so..naja ok in FAST jedem ;)

die_wurzel

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

"ich verkaufe lediglich die Keys die ich den Spiele Packungen entnehme"

Auch das könnte WOW untersagen. Das ist deren Spiel und die bestimmen was damit passiert. Und nur weil das andere machen muss das nicht erlaubt sein.

"ich verkaufe lediglich die Keys die ich den Spiele Packungen entnehme"

Ich hab ein Spiel und verkaufe nur die Keys, wo ist da der Gewinn.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#8
 Von 
Nitrodar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

"Ich hab ein Spiel und verkaufe nur die Keys, wo ist da der Gewinn."

Ich habe doch garnichts vom Preis gesagt, wie kannst du da vom Gewinn reden ?^^ Das Spiel selber ist kostenlos und kann egal von der Herstellerfirma heruntergeladen. Man brauch nur einen Key um einen Account zu erstellen, mit dem man sich in das Spiel einloggt.

"Wieso? Ein Gewerbe hat doch auch die Vorteile, dass du viele Dinge von der Steuer absetzen kannst bzw vom Umsatz abziehen kannst, was ohne Gewerbe nicht möglich ist."

Was sollte ich denn als normaler Verkäufer, der sachen günstig ankauft und mit etwas Gewinn wieder verkauft von der Steuer absetzen können, bzw. kann ein 18-Jähriger der den Grundfreibetrag von 7600 EUR nicht überschreitet Arbeitsmaterialien wie Computer usw. von der Steeuer absetzen ? In dem Fall würde der Staat ökonomisch ja sogar einen Verlust machen.

-- Editiert von Nitrodar am 04.01.2009 18:42

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#9
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

@All

Wieso glaub ich nicht das das alles so koscher ist wie uns der TE das darstellt.

Naja, ich denke mal bis ende des Jahres verschieben sich seine Threads vom Existensgründungs zum Strafrechtsforum :devil:

Abdul

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#10
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

***. kann ein 18-Jähriger der den Grundfreibetrag von 7600 EUR nicht überschreitet Arbeitsmaterialien wie Computer usw. von der Steeuer absetzen ? In dem Fall würde der Staat ökonomisch ja sogar einen Verlust machen. ***

Du kannst natürlich nur etwas von der Steuer absetzen, wenn du auch Steuern bezahlst ;)

Solange du unter dem Grundfreibetrag bleibst, kannst du auch nix steuerlich geltend machen..also, es gibt kein Geld vom FA zurück, wenn man nicht selbst Steuern bezahlt hat.

*** Naja, ich denke mal bis ende des Jahres verschieben sich seine Threads vom Existensgründungs zum Strafrechtsforum ***

Da gebe ich mal keinen Kommentar zu ab. Abstrus finde ich die Geschäftsidee ja auch, aber ich denke mal der TE hat sich da schon informiert..bzw ich hoffe es für ihn. :devil:

die_wurzel

-- Editiert von die_wurzel am 04.01.2009 18:51

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#11
 Von 
Nitrodar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

"Wieso glaub ich nicht das das alles so koscher ist wie uns der TE das darstellt."

Wie soll ich das verstehen ? Durch sinkenden Pfundkurs kann man die genannten Keys günstiger kaufen als hierzulande und hier auch mit Gewinn verkaufen, wüsste nicht was bei Anmeldung eines Gewerbes daran "koscher" sein sollte und selbst wenn hab ich ja hier vorsichtshalber nochmal nachgefragt. Also bitte vorsichtig mit solchen Anschuldigungen ;)

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

"In dem Fall würde der Staat ökonomisch ja sogar einen Verlust machen."

Nö, nach zwei Jahren Verlust würde das Finanzamt das zum Hobby erklären. des wegen nennt man das Gewinnerziehlungsabsicht

"sinkenden Pfundkurs kann man die genannten Keys günstiger "

Es gibt Lizenzen für Deutschland und welche für England und welche für Indien. Der Inhaber der Rechte WOW wird dir einen husten durch "Grauimporte" seine Geschäfte zu schädigen wenn er drauf kommt. Denn nur der mach das die Schlüssel funktionieren und wenn er die sperrt haftet man gegenüber dem Käufer was dann wiederum teuer werden kann.

K.

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#13
 Von 
Nitrodar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Das mag auf die meisten Dinge zutreffen, jedoch nicht auf die WoW Keys, da habe ich gründlich erkundet und selbst beim Hersteller nachgefragt. Es handelt sich bei den UK und den DE Spielen um exakt die gleichen und jeder darf sie kaufen und verkaufen wie er lust hat, Zollkosten fallen von England nach Deutschland ja sowieso nicht mehr an. Gibt bei ebay übrigens schon etliche Händler die das so machen.

Aber das war ja hier nicht das Thema, deshalb sag ich nochmal danke für die Antworten und wenn ich noch fragen hab weis ich ja wo ich sie stellen kann ;)

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#14
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

HÄHÄHÄ******

BITTE poste mal deine WRB hier wenn du soweit bist......
da bin ich echt mal gespannt wie du das mit mit dem Monat Widerufsrecht machen willst...... auf eine Versiegelte Verpackung bei Rücksendung der "Ware" kannst du ja nicht bestehen!!! da du ja selbst die Verpackung öffnest......

und wie du sicherlich wissen wirst hat der Käufer ja immer 1 Monat zeit sich die Kaufentscheidung zu überlegen und bei nichtgefallen die Ware zurück zu geben!

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#15
 Von 
Nitrodar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Es sind 14 Tage Rückgaberecht und es gibt Urteile darüber, dass eine zurücknahme des Cdkeys nur nötig ist, wenn dieser auch noch funktioniert.

Schau doch einfach mal bei ebay rein, dort gibts hunderte Händler die damit Geschäft machen ;)

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#16
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Oh..... super ein belehrungsresistenter Mitbürger........

Da wird doch in naher Zukunft sicherlich ein Beitrags-Thema sein
"Abmahnung wegen 14 Tage Rückgaberecht in WRB - OnlineKey Handel bei EBAY"

selbstverständlich mit nem anderen Usernamen.........

Aufgewacht! jeder 2 Händler bei Ebay vertickt PC-Spiele ..... für die bist du leichte Beute.

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#17
 Von 
Nitrodar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Hey, danke das du mich aufgeklärt hast. Kann das Thema hier bitte geschlossen werden ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dudeldu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab das Thema hier mal verfolgt, kann mir aber beim besten Wissen nicht vorstellen das es da keine Möglichkeit gibt einen Umtausch bzw. Wiederruf auszuschließen.

Es liegt halt an der Natur der dinge, das ein solcher CD-Key nur einmal einsetzbar ist. Es gibt ja auch "professionelle" CD-key onlinehändler wie b.z. sinclairsoftware.de die betreiben Ihren Shop schon seit Jahren in Deutschland.

Die müssten doch schon längst pleite sein Wenns nur am Wiederrufsrecht hapert.
wegen dem Import muss mann aufpassen, aber das wurde ja schon mit dem Hersteller geklärt.

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