Gewerbe anmelden für einmaligen Verkauf von 200 (klein)Artikeln?

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe anmelden für einmaligen Verkauf von 200 (klein)Artikeln?

Hallo!

Ich habe von einer Freundin ca. 200 kleine Dekokissen bekommen, die sie selber mal von einer Geschäftsauflösung hatte.
Diese wollte ich nach und nach bei eBay verkaufen. Der Wert pro Kissen liegt bei ca. 1-4,- pro Stk.

Muss ich dafür ein gewerbliches Konto haben und handle ich gewerblich? Oder kann ich die Artikel auch mit einem privaten Konto verkaufen, da ich das ja nicht dauerhaft mache und keine neuen "Waren" einkaufe...

Ich würde mich über Meinungen und direkte Antworten freuen!

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32 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Will man die 200 Stück auf einmal an einen Käufer verkaufen? Oder alle 200 einzeln?
In letzerem Fall wäre es gewerbliches handlen. Mit allen Pflichten.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte zuerst vor die Kissen einzeln zu verkaufen, wenn das nicht richtig klappt, dann alle zusammen...

Also müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden. Ein Kleingewerbe würde ja reichen...
Ich kann bzw. muss dann auch bei Artikeln die MwSt weglassen, wenn ich diese nach Kleinunternehmerregelung nicht ausweise?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Richtig, die MwSt. kann aufgrund der Kleinunternehmerregelung weggelassen werden.

Die Einnahmen sind jedoch steuerpflichtig, man muss korrekt auf das Widerrufsrecht hinweisen und die Sachmängelhaftung kann nicht ausgeschlossen werden.

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von hh):
man muss korrekt auf das Widerrufsrecht hinweisen und die Sachmängelhaftung kann nicht ausgeschlossen werden.


Vor allem diese beiden Punkte können durch Abmahnung bzw. gemachte Fehler schnell dazu führen, dass man am Ende mehr bezahlt, als alle Kissen zusammen Wert sind.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Hier mal eine - nicht abschließende - Auswahl von Pflichten die ein Verkäufer als Unternehmer hat (und die auch für teures Geld abgemahnt werden können:
- ein rechtskonformes Impressum mit den Pflichtangaben für Verbraucher leicht zugänglich anzugeben
- eine rechtskonforme Datenschutzerklärung für Verbraucher leicht zugänglich anzugeben
- einen anklickbaren Link zur europäischen Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) für Verbraucher leicht zugänglich anzugeben
- über die einzelnen technischen Schritte zu informieren, die zum Vertragsschluss führen
- darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird und ob, bzw. wie er dem Verbraucher
zugänglich ist;
- darüber zu informieren, wie der Verbraucher Eingabefehler vor Absendung der Vertragserklärung erkennen und korrigieren kann
- darüber zu informieren, welche Sprachen für den Vertragsschluss zur Verfügung stehen und
- über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren rechtskonform zu informieren
- über das gesetzliche Widerrufsrecht rechtskonform zu informieren
- über Pflichtangaben zur verkauften Ware (z.B. Energiklasse, Textilkennzeichnung, ...) rechtskonform zu informieren



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#6
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es denn aus, wenn ich die Sachen "nur" auf ebay Kleinanzeigen anbiete?

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie sieht es denn aus, wenn ich die Sachen "nur" auf eBay Kleinanzeigen anbiete?
Aus welchem Grund sollte es da anderst sein?
Dort ist die Gefahr einer ostenpflichtigen Abmahnung noch viel grösser...

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von katty77):
Wie sieht es denn aus, wenn ich die Sachen "nur" auf eBay Kleinanzeigen anbiete?

Ob im Internet, auf dem Wochenmarkt oder an der Straßenecke - die Gesetze gelten deutschlandweit.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Dort ist die Gefahr einer ostenpflichtigen Abmahnung noch viel grösser.

Darüber kann man sich streiten.
Bei Kleinanzeigen soll es schwerer zu verfolgen sein als bei den Auktionen - erzählt man sich zumindest.



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#9
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn ich die Vorschriften einhalte, sprich Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung aufführe...kann ich doch nicht abgemahnt werden, da ich mich rechtmäßig richtig verhalte...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von katty77):
kann ich doch nicht abgemahnt werden

Das ist das gemeine: Du kannst dennoch abgemahnt werden (auch wenn es unwahrscheinlich ist). Nur halt nicht erfolgreich, heißt der Abmahner bleibt auf den Kosten sitzen.



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#11
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info Harry.

dh wenn ich alles auf eBay Kleinanzeigen anbiete und den Pflichten nachkomme, ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Abmahnung sehr gering...

Zumal biete ich die Waren ja auch nicht dauerhaft als online Handel an, sondern nur, bis ich alles los geworden bin...

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#12
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Du willst wegen 200 Euro ein Gewerbe anmelden, rechtssichere Widerrufsbelehrung schreiben lassen, dich mit IHK, Krankenkasse und was sonst noch so alles kommt rumschlagen, EÜR führen und bei der Steuer einreichen???
Ganz ehrlich...stell die Dinger komplett für ein Hunni ein und weg damit. Alles andere macht nur mehr Arbeit als es einbringt.

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#13
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich pro Stück ungefähr 3-5,- bekomme kommt da nebenher schon was rum. Und ein Kleingewerbe anmelden ist ja kein Ding.
Meine Steuern mache ich sowieso und der eine Posten mehr ist ja kein Ding. Was hat die Krankenkasse damit zu tun?
Ich hatte schonmal ein Kleingewerbe nebenbei und das ist kein großer Aufwand wie ich finde.

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#14
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Oben war es noch 1-4 Euro je Stück abzgl. ebay-Gebühren sind es nur noch 0,9-3,60. Also zwischen 180 und 720 Euro Umsatz.
Bei ebay tendiere ich eher zur unteren Grenze. Bleiben nach Abzug von jetzt mal pauschal 30% Steuer 120-500 Euro Gewinn.
Das Amt möchte ja auch noch Gebühren, theoretisch bräuchtest du noch ein Geschäftskonto für x Euro und wenn dir ein "Mitbewerber" böses will, legst du eh schon drauf.
Falls du angestellt bist, brauchst du wahrscheinlich auch erst noch eine Genehmigung deines Arbeitsgebers usw usw
Dafür würde sich für mich persönlich der Aufwand nicht lohnen.

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#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Darüber kann man sich streiten.
Bei Kleinanzeigen soll es schwerer zu verfolgen sein als bei den Auktionen - erzählt man sich zumindest.
Naja, bei EBAY selbst ist es so, wenn man sich als gewerblich dort anmeldet und einmel Widerrufsbelehrung erc ausgefüllt hat, dann wird selbiges in allen Auktionen immer angewand.
Bei EBAY Kleinanzeigen kann man evtl schnell mal was vergessen, dann kanns schon recht teuer werden. Da braucht dann nur Jemand Interesse vorspielen und bekommt dann auch Adresse und so, dann könnte es teuer werden, so meinte ich das...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Bei EBAY Kleinanzeigen kann man evtl schnell mal was vergessen

Da macht man sich einfach eine entsprechende Vorlage?



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#17
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von katty77):
Ich habe von einer Freundin ca. 200 kleine Dekokissen bekommen, die sie selber mal von einer Geschäftsauflösung hatte.


Wenn das damals schon nicht lief, warum sollte man die jetzt total toll loswerden?
Würde auch das hier raten
Zitat (von Paragrafenreiter):
stell die Dinger komplett für ein Hunni ein und weg damit

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Wenn das damals schon nicht lief, warum sollte man die jetzt total toll loswerden?

Wer weis was der Grund für die Geschäftsauflösung war.



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#19
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Tasti123...

das Geschäft bestand ja nicht nur aus diesen Kissen und der Grund war, wie Harry schon sagt, ein ganz anderer. Aber spielt ja auch eigentlich keine Rolle. Man wird ja sehen ob die sich verkaufen lassen oder nicht ;-)

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#20
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Nur am Rande: Macht ein Verkauf von Einzelstücken überhaupt Sinn...? Hier fallen ja auch eBay-Provision sowie ggf. PayPal-Kosten an. Dann entstehen auch Versandkosten und ohne Sendungsnummern steht der gewerbliche Verkäufer in einem Streitfall immer schlecht dar (abgesehen von dem Zeitaufwand).

Ich würde eher den Verkauf als Posten empfehlen (100 € pauschal oder hochbieten lassen von 1.- €).

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#21
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit das ganze schonmal durchgerechnet mit Gebührenabzug. Wenn man wirklich alle, oder fast alle verkauft, käme da immer noch ein deutlicher Gewinn deutlich über 200,- raus...die Vorraussetzung ist man verkauft auch alle vllt bis auf 20, 30 Stück.
Und man hätte eine kleine Beschäftigung für nebenher mit dem einstellen, versenden etc. (mir macht das auch irgendwie Spaß, deswegen hatte ich am Anfang ziemlich Lust die einzeln zu verkaufen..da war mir das mit dem gewerblichen aber noch nicht so bewusst).
Das einzige was mich jetzt aber doch abhält, sind diese Abmahnungen. Klar würde ich mich da an alle Regeln halten, aber es scheint ja so, als wenn da regelrecht Leute nach kleinen Fehlern suchen und wenn ich da eine Abmahnung bekommen würde, wäre das Geschäft natürlich für die Katz...

Meint ihr, wenn man die Kissen als Posten verkauft aber inkl. guter Produktfotos, dass man dann auch 200,- anstatt 100 dafür nehmen könnte?
Der Käufer hätte dadurch ja viel weniger Arbeit und mit qualitativen Fotos lassen sich die Sachen besser verkaufen...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Man könnte auch überlegen da 2 oder 3 Posten draus zu machen.



Zitat (von katty77):
mit qualitativen Fotos lassen sich die Sachen besser verkaufen...

Qualitative Fotos und auch detaillierte Fotos sind sicherlich verkaufsfördernd.



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#23
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von katty77):
Und man hätte eine kleine Beschäftigung für nebenher mit dem einstellen, versenden etc. (mir macht das auch irgendwie Spaß, deswegen hatte ich am Anfang ziemlich Lust die einzeln zu verkaufen..


Wahrscheinlich wird dieser Spaß nachlassen, wenn Sie die ersten 20 der 30 Sendungen verschickt haben. Das artet nämlich in lästige Arbeit aus, und das für ein bis zwei Euro Gewinn pro Sendung, im besten Fall?

Wenn Sie dann noch zehn Prozent Käufer haben die irgendwelchen Ärger machen oder Querulanten sind, werden Sie die Aktion verwünschen. Probleme mit Mitbewerbern, Finanzamt oder sonstigen Behörden kommen dann eventuell noch obendrauf.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@baer

ich bin von grundauf ein positiver Mensch und wenn man erstmal auf etwas Lust hat, sollte man es auch nicht so negativ sehen, dann ist es von Anfang an zum scheitern verurteilt ;-)
Probleme kann man immer und überall bekommen, ja sogar, wenn man sich rechtmäßig verhält... Aber im Allgemeinen haben sie natürlich Recht, diese Fälle können alle eintreten. Gewinne würden trotz Gebühren etc bei 3-5,- liegen, das ist nicht schlecht.

Ich habe ja aber auch schon drüber nachgedacht, wie schon oben gesagt, das ganze doch eher als Posten zu verkaufen...

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#25
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von katty77):
Gewinne würden trotz Gebühren etc bei 3-5,- liegen, das ist nicht schlecht.

Ich würde erstmal herausfinden, wie viel man denn nun realistisch dafür bekommt.

Oben ist von 1-4 € Wert die Rede (macht einen Gewinn von 0 bis max 3 €), dann von 3-5 € Wert und jetzt von 3-5 € Gewinn.

Wissen Sie überhaupt, wie viele Kosten anfallen?


Ich will Ihnen nicht ausreden ein Gewerbe anzumelden, man kann mit Handel durchaus was verdienen. Das wird aber nur klappen, wenn Sie es dauerhaft betreiben. Melden Sie das Gewerbe nur für die Kissen an, können Sie schon froh sein, wenn Sie etwas verdienen. Und auf die Stunde umgerechnet, wird das auch dann nahezu 0 sein.

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#26
 Von 
katty77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich weiss wieviel Kosten anfallen und was genau bei rauskommen würde. Die genannten Werte waren erstmal nur Vermutungen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Es wurde ja bereits alles erwähnt. Probiere es aus und sehe wieviel Arbeit es ist 200 Auktionen zu verwalten, Fragen zu beantworten und zu verschicken. Mir persönlich wäre es zu wenig Gewinn dafür. Da liegst du bei unter 1 Euro Stundenlohn.

Und wenn nur 5 Kunden einen losen Faden oder sonst etwas entdecken und du darfst auf deine Kosten Rückversand und Neuversand bezahlen, dann war das alles schon ein Nullsummenspiel.
Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Die Verpackung kostet auch Geld und bei einem Gewerbe nicht vergessen, hier einen Vertrag abzuschließen. Das ist Pflicht. Weiß nur gerade nicht mehr, wie sie heißt, muss aber bei Versandhandel sein.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Nachtrag: Bei Ebay gibt es eine Extra Rubrik für Großhändler, hier würde ich die Kissen alle zusammen einstellen und du hast keine Probleme mehr.

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#30
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Das fiese an Abmahnungen ist ja eigentlich folgendes: Die ganzen Vorschriften und Gesetze sind dummerweise so komplex und schnellebig, dass selbst Profihändler immer wieder teure "Fehler" begehen. Ich würde fast darauf wetten, dass der Laie, der mal eben nebenbei ohne die Überprüfung durch einen Rechtsbeistand einen Onlinehandel aufbaut, ausreichend abmahnfähige Fehler begeht.

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