Gewalt an Schulen - Was ist zu tun?

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Gewalt an Schulen – Was ist zu tun?

Liest man dieser Tage die Zeitungen, drängt sich dem Leser der Eindruck auf, Schüler – zumindest die an den Haupt- und Berufsschulen - seien neuerdings alle bis an die Zähne bewaffnet. Mitschüler fürchten um ihre körperliche Unversehrtheit. Lehrer wenden sich ab, sind überfordert. Die Urteile der Justiz erscheinen zu lasch. Wenn nichts mehr geht, wird an die Politik appelliert: Schärfere Gesetze müssen her.
Notfalls müssen die Halbstarken eben weggesperrt werden – am besten für immer.

Gesetzgebungsvorhaben

Die Diskussion über den Umgang mit jugendlichen Straftätern und solchen, die auf dem Weg dorthin sind, hat eine Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Jugenddelinquenz beinhaltet im Wesentlichen folgende Neuerungen:

  • Einführung eines Warnschussarrestes

  • grundsätzliche Anwendung allgemeinen Strafrechts auf Heranwachsende ab Volljährigkeit

  • Einführung eines Fahrverbots als Zuchtmittel

  • Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahre

Die Einführung eines Warnschussarrestes soll bezwecken, dass gegen jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sind, jetzt auch zusätzlich ein Arrest verhängt werden kann. „Nach den Erfahrungen in der Praxis wird die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe von vielen kaum als Sanktion wahrgenommen“, sagte die Justizministerin Niedersachsens, Elisabeth Heister-Neumann (CDU), in einem Gespräch mit 123recht.de. Der Warnschussarrest ermögliche es, betroffenen Jugendlichen nachdrücklich den Ernst ihrer Situation und die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung vor Augen zu führen. „Es gilt, in diesem Bereich früher hinzusehen und konsequent zu handeln.“ Nur so könne verhindert werden, dass sich Jugendliche zu dauerhaften Straftätern entwickeln, so die Ministerin.

Die grundsätzliche Anwendung allgemeinen Strafrechts auf Heranwachsende soll deutlich machen, dass ihnen mit Eintritt der Volljährigkeit alle Rechte aber auch Pflichten eines mündigen Staatsbürgers zustehen. Dazu gehört dann auch, nicht mehr in den Genuss des milderen Jugendstrafrechts zu kommen.

Von der geplanten Einführung eines Fahrverbotes - auch ohne Verkehrsbezug der Tat - als Zuchtmittel versprechen sich die an der Bundesratsinitiative beteiligten Länder einen „hohen Prestigewert.“

Die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe von derzeit 10 auf 15 Jahre bei schwersten Verbrechen Heranwachsender begründet Heister-Neumann mit mehreren brutalen Mordfällen in jüngster Vergangenheit. Diese hätten gezeigt, dass das bislang gültige Strafmaß bei schwerster Kriminalität nicht ausreiche.
„Wir wollen junge Straftäter nicht wegsperren, wir müssen in Zukunft schneller reagieren und die Handlungsspielräume der Richter müssen erweitert werden“, begründet die Politikerin den Entwurf.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Gewalt an Schulen – Was ist zu tun?
Seite  2:  Über Sinn und Unsinn von Haftstrafen
Seite  3:  Steigt die Gewalt an Schulen?
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