Gewährleistungsausschluss rechtmäßig??

26. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Gewährleistungsausschluss rechtmäßig??

Schönen guten Tag,

mal folgender fiktiver Fall.
Person A kauft ein Fahrzeug bei Händler B.
Händler B verkauft den Wagen angeblich für den Hausmeister.

Im Kaufvertrag steht der Name des Händlers als Verkäufer (nicht Firma oder so). Unterschrieben
ist der Kaufvertrag vom Händer i.A.

Nun steht folgende Klausel im Vertrag.
gekauft wie gesehen, Sonderpreis, keine Gewährleistung.

Ist das gültig, oder wäre der bereits nach einem Tag sich ankündigende Getriebeschaden vom Händler zu richten.
Fahrzeug ist Bj 1998, hat 108tkm runter.

mfg
DaXus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wladimir Iljitsch
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

quote:
Händler B verkauft den Wagen angeblich für den Hausmeister. m Kaufvertrag steht der Name des Händlers als Verkäufer


Woher stammt den die Angabe, dass Händler B den Wagen für den Hausmeister verkauft?

Aber letztlich egal. Selbst wenn der Händler das erwähnt hätte, wäre es unerheblich ( den wagen "für" einen anderen zu verkaufen, könnte auch ein Kommissionsgeschäft bedeuten, bei dem der Händler zwar auf fremde Rechnung, aber in eigenem Namen handelt.
Der Händler ist jedenfalls der Verkäufer; falls der Käufer Verbraucher ist, wäre der Gewährleistungsausschluss unwirksam. Der "Sonderpreis" ist rechtlich bedeutungslos.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Person A: gewerblich oder privat?

Händler: lautet die Firma des Händler genau wie sein Name (nur ohne Firma)?

Welche Laufleistung gibt der Hersteller für das Getriebe an?





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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Die Firma hat mit dem Händlernamen nichts zu tun. "Fiktive Supercars".
Bei genauerem hinsehen scheint bei Verkäufer der Name des "Hausmeisters" zu stehen, Da die i.A. Unterschrift doch nicht so wie dieser Name aussieht (ich war nicht dabei, bin nur Seelsorger)

Am Rand des Kaufvertrages steht als "seitlicher Briefkopf" der Firmenname.
A ist eine Privatperson.
Leider gibts keine weiteren Unterlagen. Getriebe ist wohl so alt wie der Wagen.

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-- Editiert am 26.07.2010 23:03

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Unterschrieben ist der Kaufvertrag vom Händer i.A.

Ich glaube damit wollte er ausdrücken das er auf fremde Rechnung und in fremdem Namen handelt ...




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#5
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Heikle Sache, da auch ein Gewerbetreibender als Privatperson ein Auto verkaufen kann - in dem Fall ohne Gewährleistung. Andererseits deutet hier alles darauf hin, dass Du das Auto offiziell privat vom Hausmeister des Autohauses gekauft hast und der kann die Gewährleistung nunmal ausschließen.

Andererseits würde sich vor Gericht die Frage stellen, ob das Fahrzeug auch auf den Hausmeister des Händlers zugelassen war. Ist das nicht der Fall oder wurde das Fahrzeug sogar vom Händler selbst in Zahlung genommen (...ist ja anhand des Vorbesitzers leicht herauszufinden), dann stehen die Chancen vor Gericht eigentlich recht gut. In dem Fall wird man den Kaufvertrag wohl als gewerblichen Kaufvertrag zwischen dem Händler und ihnen einstufen. Heißt - 2 Jahre Gewährleistung, da diese nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden konnte. Die Klausel wäre damit unwirksam...

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