Reicht diese Formulierung eines privten eBay Anbieters, um die Gewährleistung (!) auszuschließen ?
"Ich übernehme ausdrücklich keine Garantie.
Rücknahme und Umtausch sind ausgeschlossen."
Gewährleistungsausschluss ?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ja, so wird es zumindest bisher von den Gerichten gesehen.
Schön ist es aber nicht.
Viele Grüße, Michael
Hat jemand eine Entscheidung dazu (OLG/ BGH) ?
Danke
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http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm
Warum schreiben Sie nicht einfach, daß Sie die Gewährleistung ausschließen?
'Ich übernehme ausdrücklich keine Garantie.' wäre wohl allein kein wirksamer Gewährleistungsauschluss, jedoch wird mit dem Ausschluss von 'Rücknahme und Umtausch' bekräftigt, was derjenige damit eigentlich gemeint hat und bezwecken wollte. Aber solche Entscheidungen sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich, je nach geauer Formulierung und nach Einschätzung des Einzelfalls.
Wenn ein Gericht das als AGB einstuft ( wovor einen auch das "privat" nicht bewahrt ), könnte es u.U. schon "ein zuviel" an Ausschluß sein :
--> § 309 BGB
7.
bzw. wenn die Sachen als "neu" verkauft werden :
--> -"- 8. b)
http://www.it-rechtstipps.de/kategorien.php?inframe=true&id=8&name=Ecommerce
bzw.
http://www.rechtstipps.net/125t2/kaufrecht/internetauktionen/ausschluss-gewaehrleistung-internetauktionen.html
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