Gewährleistung/Garantie nach Reparatur

30. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
EL Lobo5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)
Gewährleistung/Garantie nach Reparatur

Hallo Forum ! Ein etwas älterer Zeitgenosse schon fast Rentner hat ein Problem und sucht Rat.
Folgendes Problem :
Für ein Elektrofahrzeug wurde ein Emotor zum Hersteller des Motors der auch gleichzeitig Hersteller des Fahrzeuges ist zwecks Reparatur gesandt. Das war konkret am 21.05.2013. Nach erfolgtem KVA und Überweisung der Vorkasse Rechnung in Höhe von 1037,68€ begann die verspätete Reparatur am 01.07.13 die sich bis 06.09.13 verzögerte.Lt. Werk war bereits eine Reparatur mißlungen. Der 06.09.13 war der Werksauslieferungstermin . Der Motor kam am 10.09.13 an und wurde eingebaut. Zuvor wurde der Reparaturdienstleister darüber informiert das eine äußerlich sehr mangelhaft durchgeführte Reparatur stattgefunden hat (schmutzig,ausgerissene GewindeBohrlöcher etc.)Das Gehäuse war schmutzig und hätte gewechselt werden müssen da das aber für die Funktion nicht zwingend verantwortlich war wurde darüber hinweggesehen. Im Februar 2014 war der Motor erneut mit gleichen Symphtomen (Totalausfall) defekt und der Motor wurde Anfang März 2014 erneut eingesandt.
Nunmehr diesr Tage kam die Antwort das der Motor nicht mehr reparabel wäre Gehäuse und Rotor gewechselt werden müssten .Es wurde eine Motorreparatur zu 2108,00 Euro angeboten . Lt. Reparatur Auftrag wurde bereits ein Rotor im September 13 gewechselt. Muß man sich das gefallen lassen oder muss der Reparaturdienstleister für seine vor 5 Monaten durchgeführten Reparatur gerade stehen ?
Gruß Wolfgang



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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nunmehr diesr Tage kam die Antwort das der Motor nicht mehr reparabel wäre Gehäuse und Rotor gewechselt werden müssten .Es wurde eine Motorreparatur zu 2108,00 Euro angeboten . Lt. Reparatur Auftrag wurde bereits ein Rotor im September 13 gewechselt. Muß man sich das gefallen lassen oder muss der Reparaturdienstleister für seine vor 5 Monaten durchgeführten Reparatur gerade stehen ? <hr size=1 noshade>


Ob das Alles so stimmt, ist die Frage. Wenn das zum Streit kommt, müsste das ein teurer Gutachter entscheiden. Der Motor ist ja eine Zeit lang gelaufen, das muss man sehen.

Wenn die zweite Diagnose stimmt, war der erste KVA fehlerhaft, schon damals hätte die 2.000 EUR-Variante vorgeschlagen werden müssen, die Teil-Reparatur war sinnlos. Sicher ist das allerdings auch nicht, Gutachterfrage.

Wenn man das mal unterstellt, könnte der Rücktritt vom Werk-Vertrag erklärt werden, Geld zurück, Rotor zurück.

Fahren würde das EFZ damit aber immer noch nicht.

Faire Lösung wäre, der Reparateur richtet den Motor für 2.108 EUR her, dabei werden aber die 1.037,68 EUR der ersten Reparatur angerechnet = 1.070,32 EUR Aufzahlung. Man könnte darüber nachdenken noch mehr abzuziehen, da ja sinnlos Doppelarbeit anfällt. Der fast neue Rotor kann jedenfalls wiederverwendet werden.

Es wäre wohl das Beste, mit dieser Zielrichtung mit dem Reparateur zu verhandeln.

Wenn es korrekt gelaufen wäre, hätte damals mitgeteilt werden müssen, dass der KVA nicht zu halten ist, sondern auch noch das Gehäuse mit entsprechender Nachzahlung fällig wird. Der Besteller kann dann kündigen, siehe § 650 BGB , aber nicht verlangen, dass die teure Voll-Reparatur zum KVA-Preis durchgeführt wird.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EL Lobo5
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo asap !
Vielen Dank für die Antwort. Der Kürze halber um noch nicht alle gleich zu erschrecken hab ich meinen 1.Beitrag auch sehr kurz gefasst und müsste den um einiges ergänzen. Das ganze hätte zu Anfang dann sehr verwirrend geklungen. Das Problem ist ich habe 2 Motoren für das Fahrzeug. Der Ersatzmotor wurde von eben dieser Firma auch gekauft vor einigen Jahren. Motor A wurde im November 2011 auch zur Reparatur geschickt und umfassend repariert.
Rotor 423€
Bürstenhalter 124€
Kleinteile xxxx
Bei dieser Reparatur wurde das Gehäuse weil erkannt das es verschlissen war mitgewechselt. Der gesamte Reparaturpreis belief sich auf 849,66€. Eine fachgerechte ordentliche Reparatur. Weiter geht es dann nun mit der Geschichte des Motor B der wie geschrieben im Frühjahr 2013 seinen Geist aufgab und repariert wurde zu 1037€.Der kam im September 2013 zurück und wurde sofort eingebaut. Ende Februar gab dieser reparierte Motor wieder seinen Geist auf. Also innerhalb von ca. 5Monaten. Der Rest mit der Aussage das der Motor nicht reparabel wäre und beim Motor Gehäuse Rotor etc. gewechselt werden müsste was 2108 kosten soll. Ich steh aber auf dem Standpunkt das für die vor 5 Monaten erfolgte Reparatur Gewährleistung erfolgen müsste. Oder ?
Gruß von der Insel Wolfgang

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich steh aber auf dem Standpunkt das für die vor 5 Monaten erfolgte Reparatur Gewährleistung erfolgen müsste. Oder ?



Ich sehe da einfach das Problem: Der Motor hat ja erst mal funktioniert, war also repariert.

Das ist kein Kauf-, sondern ein Werkvertrag, bei Abnahme muss das "Werk" funktionieren.

"Der Einbau ins FZ war nicht fachgerecht", "der Kunde hat daran herumgebastelt", "der Motor wurde überlastet, Fehlbedienung" etc. pp., das sind die gegen-Argumente, auf die man sich da einstellen muss. Dann kommt wieder der Sachverständige ins Spiel.

Ich denke nach wie vor, daß der bessere Ansatz ist, auf den falschen KVA abzustellen, Reparatur ohne Gehäusewechsel. Daraus folgt dann ein Schadensersatzanspruch, den man den hohen, "richtigen" Reparaturkosten gegenrechnen kann.

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