Gewährleistung wenn Mangel erst nach 3 Jahren entdeckt wird?

27. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
rivasol
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung wenn Mangel erst nach 3 Jahren entdeckt wird?

Hallo zusammen,
wenn erst nach drei Jahren (und ein paar Monaten) die Ursache für eine bislang nie richtig funktionierende Mechanik (zu Beispiel: defektes Bügelschloss an einer Haustür) entdeckt wird (bisherige Reparaturversuche halfen jeweils nur kurze Zeit), ist dann der Handwerksbetrieb der installiert hat noch zur kostenlosen Gewährleistung/Reparatur verpflichtet?
Gruß, rivasol

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

die gesetzl. Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

die gewährleistung beträgt mindestens 2 jahre. laut VOB beträgt sie 4 jahre, §631ff. BGB beziffer die gewährleistungsfrist auf 5 jahre.

-- Editiert von justus123 am 27.03.2006 19:03:16

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Zu beachten ist noch, dass häufig bei VOB-Verträgen, in denen nach alter VOB noch 2 Jahre Gewährleistung galten, die VOB nicht wirksam vereinbart ist. Nämlich immer dann, wenn zu Lasten eines Vertragspartners Teile der VOB-abgewandelt wurden. Es kann im Einzelfall lohnen den Vertrag genau zu studieren.
Geht es hier nocht um die Erstherstellung, also Vertrag mit Bauträger, oder war es ein Einzelauftrag an einen Handwerker?
Waren 3 Jahre und einige Monate seit dem Ersteinbau vergangen, oder seit dem letzten Reperaturversuch?
Was für ein Vertrag ist vereinbart worden.
Werkvertrag nach BGB, oder VOB oder Liefervertrag?

1x Hilfreiche Antwort

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