Hallo zusammen,
wenn erst nach drei Jahren (und ein paar Monaten) die Ursache für eine bislang nie richtig funktionierende Mechanik (zu Beispiel: defektes Bügelschloss an einer Haustür) entdeckt wird (bisherige Reparaturversuche halfen jeweils nur kurze Zeit), ist dann der Handwerksbetrieb der installiert hat noch zur kostenlosen Gewährleistung/Reparatur verpflichtet?
Gruß, rivasol
Gewährleistung wenn Mangel erst nach 3 Jahren entdeckt wird?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
die gesetzl. Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
die gewährleistung beträgt mindestens 2 jahre. laut VOB beträgt sie 4 jahre, §631ff. BGB
beziffer die gewährleistungsfrist auf 5 jahre.
-- Editiert von justus123 am 27.03.2006 19:03:16
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zu beachten ist noch, dass häufig bei VOB-Verträgen, in denen nach alter VOB noch 2 Jahre Gewährleistung galten, die VOB nicht wirksam vereinbart ist. Nämlich immer dann, wenn zu Lasten eines Vertragspartners Teile der VOB-abgewandelt wurden. Es kann im Einzelfall lohnen den Vertrag genau zu studieren.
Geht es hier nocht um die Erstherstellung, also Vertrag mit Bauträger, oder war es ein Einzelauftrag an einen Handwerker?
Waren 3 Jahre und einige Monate seit dem Ersteinbau vergangen, oder seit dem letzten Reperaturversuch?
Was für ein Vertrag ist vereinbart worden.
Werkvertrag nach BGB, oder VOB oder Liefervertrag?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten