Ich habe folgende Frage: Die Aussenfassade unseres Hauses wird wegen Mängel innerhalb der Gewährleistung neu hergestellt. Wie lange habe ich nun Gewährleistung auf diese Arbeiten. Die Arbeit für die Sanierung wird nicht von mir vergeben sondern von demjenigen der das Haus gebaut hat.(Vertragspartner) Richtet sich die Gewährleistung nun nach BGB oder VOB?
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Gewährleistung nach Mängelbeseitigung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wird die derzeitige Nachbesserung nach BGB oder VOB vorgenommen?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Die original Arbeit wurde nach BGB durchgeführt mit 5 jähriger Gewährleistung.
Ich denke dass dies nun wieder so sein wird. Aber vielleicht kannst du mir einfach mal beide Seiten darstellen damit ich die Unterschiede erkennen kann.
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Kann mir denn nun jemand weiterhelfen?
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Die Gewährleistung richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag, ob VOB oder BGB.
Nach der Mängelbeseietigung beginnt die Gewährleistungsfrist erneut, allerdings nur für das betroffene Gewerk und die Mängelstelle..
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"28c7h49T"
Die Mängelbeseitigung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wird, nach der Rechtsgrundlage, die auch für die erste Herstellung Gültigkeit hatte, je nach Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und Baufirma.
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