Gewährleistung nach Mängelbeseitigung

24. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Gewährleistung nach Mängelbeseitigung

Ich habe folgende Frage: Die Aussenfassade unseres Hauses wird wegen Mängel innerhalb der Gewährleistung neu hergestellt. Wie lange habe ich nun Gewährleistung auf diese Arbeiten. Die Arbeit für die Sanierung wird nicht von mir vergeben sondern von demjenigen der das Haus gebaut hat.(Vertragspartner) Richtet sich die Gewährleistung nun nach BGB oder VOB?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wird die derzeitige Nachbesserung nach BGB oder VOB vorgenommen?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Die original Arbeit wurde nach BGB durchgeführt mit 5 jähriger Gewährleistung.
Ich denke dass dies nun wieder so sein wird. Aber vielleicht kannst du mir einfach mal beide Seiten darstellen damit ich die Unterschiede erkennen kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Kann mir denn nun jemand weiterhelfen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Die Gewährleistung richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag, ob VOB oder BGB.
Nach der Mängelbeseietigung beginnt die Gewährleistungsfrist erneut, allerdings nur für das betroffene Gewerk und die Mängelstelle..

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"28c7h49T"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Die Mängelbeseitigung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wird, nach der Rechtsgrundlage, die auch für die erste Herstellung Gültigkeit hatte, je nach Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und Baufirma.

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