Hallo,
ich habe einen etwas ärgerlichen Fall, den ich bisher so noch nie erlebt habe, da eBay Verkäufer mit mir immer äußerst kulant waren. Es handelt sich um einen Verkäufer, der sich quer stellt und weder Ersatz noch Reparatur leistet, obwohl ich die Wahre auf eigene Kosten, die er auch angeblich erstatten würde, zurückgeschickt habe.
Bei eBay hatte ich angerufen und wurde zu PayPal weitergeleitet. Der PayPal Kundenservice sagte mir, die könnten nix machen, weil sich der Käuferschutz ausschließlich auf Fehllieferung und Nichtlieferung bezieht und die Möglichkeit, die sich mir bietet wäre dann ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
Stimmt das alles so? Kann der Verkäufer sonst tun und lassen wie er lustig ist, wenn es um Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate geht? Ich muss sagen ich hatte mich bisher bei den Käufen über PP/eBay immer relativ sicher gefühlt, aber jetzt fühle ich mich von beiden Unternehmen im Stich gelassen, da finde ich Amazons Käuferschutz deutlich besser.
Kann ich noch irgendwie an meine Ware oder das Geld kommen? (Es ist ein kleiner Betrag, aber es geht ums Prinzip und es ist ein gewerblicher Verkäufer mit sehr vielen Transaktionen, ich würde ihm das ungerne so "durchgehen lassen")
Liebe Grüße, synergie7
Gewährleistung innerhalb von 180 Tagen über PP/eBay schutzlos dem VK ausgeliefert?
8. Juni 2016
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Frage vom 8. Juni 2016 | 08:59
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung innerhalb von 180 Tagen über PP/eBay schutzlos dem VK ausgeliefert?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2016 | 09:27
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Wie wäre es mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts?
PayPal hat natürlich Recht. Die sind ein Zahlungsdienstleister und keine Schlichtungsstelle für Gewährleistungsfragen. Insofern musst du dich erstmal selbst mit dem Verkäufer herumschlagen, denn das ist ja dein Vertragspartner
#2
Antwort vom 8. Juni 2016 | 10:11
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Lies § 439 BGB - Die Nacherfüllung ist dein vorrangiges Recht.ZitatKann ich noch irgendwie an meine Ware oder das Geld kommen? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Juni 2016 | 10:15
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:weil sich der Käuferschutz ausschließlich auf Fehllieferung und Nichtlieferung bezieht
Das steht ja auch so in den Vertragsbedingungen. PayPal ist kein zweiter Rechtsweg, über den man jegliche gesetzliche Ansprüche gegen den VK durchsetzen kann.
#4
Antwort vom 8. Juni 2016 | 10:48
Von
Status: Richter (8508 Beiträge, 4058x hilfreich)
Hallo
´Zum einen das, zum anderen bringt PP seine Kunden mit den meissten Entscheidungen die es trifft sogar eher in rechtliche Bedrängnis.Zitat:PayPal ist kein zweiter Rechtsweg, über den man jegliche gesetzliche Ansprüche gegen den VK durchsetzen kann.
Dann kennst du PP leider nicht gut, denn da solltest du dich keineswegs sicher fühlen. bedenke immer, als K kann das nutzen von PP für dich evtl eine sehr sehr teure Angelegenheit werden...Zitat:Ich muss sagen ich hatte mich bisher bei den Käufen über PP/eBay immer relativ sicher gefühlt
#5
Antwort vom 8. Juni 2016 | 10:55
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 1x hilfreich)
@radfahrer999: Kannst Du mir sagen was das auf gut Deutsch bedeutet? Wie kann ich mein Recht denn damit durchsetzen?
#6
Antwort vom 8. Juni 2016 | 10:59
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Das geht nicht.Zitatweder Ersatz noch Reparatur leistet :
Du hast die Wahl ob du einen neuen Artikel haben möchtest oder der vorhanden Artikel repariert werden soll. (Ausnahme: Eine Neulieferung wäre unverhältnismäßig) Die Rücksendekosten und alle Ksoten die zur Nachbesserung oder Neulieferung erforderlich sind hat der Verkäufer zu tragenZitat@radfahrer999: Kannst Du mir sagen was das auf gut Deutsch bedeutet? :
Wie kann ich mein Recht denn damit durchsetzen?Schreib denen, dass du einen neuen Artikel nach § 439 Abs 1 BGB haben möchtest. Fristsetzung 14 Tage per Einschreiben Rückschein. Androhung, dass du ansonsten einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung deiner Rechte beauftragen wirst. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist sind sie Verzugsschadensersatzpflichtig und Anwaltskosten sind so ein Verzugsschaden.
-- Editiert von radfahrer999 am 08.06.2016 11:01
#7
Antwort vom 8. Juni 2016 | 11:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119379 Beiträge, 39716x hilfreich)
Zitat:Bei eBay hatte ich angerufen und wurde zu PayPal weitergeleitet. Der PayPal Kundenservice sagte mir, die könnten nix machen,
Wenn ich mit dem Bus zum Elektronikmarkt fahre da was kaufe und das dann kaputtgeht, dann frage ich auch nicht den Busfahrer ob er sich darum kümmert.
Ebay ist Vermitter, Paypal der Zahlungsdienstleister. Einfach mal die vertraglchen Vereinbarungen mit denen lesen.
Im übrigen kann die Entscheidung die die treffen, das Gesetz nicht ausheblen. Da könnte dann am Ende der Verkäufer den Käufer verklagen ...
Ich würde es auch so machen, wie radfahrer999 das bechrieben hat. Die Frist sollte übrigens ein konkretes Datum sein.
Gilt aber alles nur, wenn der Verkäufer in Deutschland oder zumindest in der EU sitzt.
#8
Antwort vom 9. Juni 2016 | 05:13
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 1x hilfreich)
Schreib denen, dass du einen neuen Artikel nach § 439 Abs 1 BGB haben möchtest. Fristsetzung 14 Tage per Einschreiben Rückschein. Androhung, dass du ansonsten einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung deiner Rechte beauftragen wirst. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist sind sie Verzugsschadensersatzpflichtig und Anwaltskosten sind so ein Verzugsschaden.ZitatWie kann ich mein Recht denn damit durchsetzen? :
Danke! das hat sich erübrigt, denn ich bekamm tatsächlich ohne Rückmeldung ein Ersatzartikel, aber falls mal sowas vorkommen sollte, weiß ich vorzugehen. Zum Glück bleibt mir jetzt in dem Fall der Aufwand erspart.
LG!
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