Gewährleistung bei Einbauküche

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)
Gewährleistung bei Einbauküche

Hallo,

wie sieht das bei einer Einbauküche mit der Gewährleistung aus? Hat man 2 Jahre wie bei einem normalen Kaufvertrag oder (wenn die Küche im Küchenstudio gekauft und auch von denen montiert wurde) ist das ganze ein Werkvertrag mit 5 Jahren?

Gruß
Mike

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Memme):


wie sieht das bei einer Einbauküche mit der Gewährleistung aus?

Es gibt seit längerem schon keine Gewährleistung mehr.
Man kann Sachmängelhaftung geltend machen, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift, also der Käufer muss nachweisen, der Mangel wäre schon bei Übergabe vorhanden gewesen.
Zitat (von Memme):
ist das ganze ein Werkvertrag mit 5 Jahren?

Beim Werkverstrag gibt es auch bis auf eine Ausnahme keine 5 Jahre, hier wird was mit Bauleistung verwechselt.

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