Gewährleistung Privatverkäufer an Händler

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bullyfahrer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Privatverkäufer an Händler

Hallo,
habe hier viel über Autoverkauf Privat an Privat und Händler an Privat gelesen.

Ich habe das Problem, dass ich mein Fahrzeug mit einem Ankaufvertrag einem Händler (bei dem ich mein neues gekauft habe) verkauft habe.

Leider mit einem Kaufvertrag des Händlers, bei dem meinerseits nicht die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.

Was kann ich da machen (Fahrzeug ist noch nicht übergeben) um mich davor zu schützen, dass der Händler nach 3 Monaten kommt und sagt z.B. das Motor oder Getriebe kaputt sind. (Fahrzeug funktioniert und hat keine versteckten Mängel). Muss ich dann haften? Hilft es, jetzt noch eine Art Gutachten von VW / ADAC etc. zu erstellen lassen, dass mit Zeitpunkt heute alles funktioniert

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-- Editiert Bullyfahrer am 13.01.2015 23:46

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

Ja du musst haften wenn dir der Händler nachweisen kann das Mangel vor Verkauf bestand :)
Eigentlich wie bei Verkäufen Privat zu Privat
Ist aber in der Regel eine unüberwindbare Hürde aber halt nicht zu 100%

-- Editiert Moderator am 15.01.2015 19:12

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Bullyfahrer am 13.01.2015 23:44

Was kann ich da machen (Fahrzeug ist noch nicht übergeben) um mich davor zu schützen, dass der Händler nach 3 Monaten kommt und sagt z.B. das Motor oder Getriebe kaputt sind.

Prinzipiell kann man sich davor nicht schützen.
Selbst wenn man die Gewährleistung ausschließt heißt das nicht das der Käufer nicht kommen kann und sagt, dass etwas kaputt ist.

quote:
von Bullyfahrer am 13.01.2015 23:44

Muss ich dann haften?

Grundprinzipiell nein, denn derjenige der was geltend macht, in diesem Fall der Käufer eine Sachmängelhaftung, muss beweisen, dass er darauf einen Anspruch hat.
Für einen Anspruchsbeweis, wie shotgunbaby richtig ausführte, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Das ist in der Regel schwierig.

quote:
von Bullyfahrer am 13.01.2015 23:44

Hilft es, jetzt noch eine Art Gutachten von VW / ADAC etc. zu erstellen lassen, dass mit Zeitpunkt heute alles funktioniert

Könnte helfen, muss aber nicht.
Ich würde eher mich mal aktiv mit der kompletten Fahrzeughistorie auseinandersetzen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

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