Hallo zusammen,
ich habe mir letzte Woche bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Ich hatte beim Kauf jemanden dabei, der sich mit der Materie auskennt und wir konnten während der Probefahrt keine Mängel feststellen.
Also habe ich das Auto gekauft und kurz bevor ich zuhause war (nach ca. 65 km), blinkte und piepte sporadisch, aber immer nur bei warmen Motor, die Öldruckleuchte.
Öl hatte der Wagen genug. Der Händler hat uns jedoch vor dem Kauf darauf hingewiesen, dass der Ölwechsel fällig sei. Also haben wir direkt den Ölwechsel gemacht und den Öldruckschalter getauscht. Die Lampe blinkte allerdings immer noch.
Ich habe umgehend den Händler kontaktiert und einen Termin für eine Nachbesserung vereinbart. Heute habe ich den Wagen wiederbekommen (der Händler war nicht mehr anwesend) und wir haben festgestellt, dass keine Reparatur erfolgte, sondern lediglich das Kabel für die Öldruckleuchte abgeklemmt wurde!
Meine Frage: Hat der Händler nach diesem Pfusch noch das Recht auf einen zweiten Nachbesserungsversuch? Wenn nein, habe ich das Recht auf Reparatur in einer anderen Werkstatt zu Lasten des Händlers? Was ist zu veranlassen?
Vielen lieben Dank schonmal für die Antworten.
LG
SnowWhite
-- Editier von oOSnowWhiteOo am 14.10.2015 22:29
Gewährleistung - Pfusch bei Nachbesserung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zitat:Hat der Händler nach diesem Pfusch noch das Recht auf einen zweiten Nachbesserungsversuch?
Da er erstens gar nichts repariert hat (er de facto also die Nacherfüllung verweigert hat) und zweitens das Vertrauensverhältnis damit wohl unwiederbringlich zerstört ist, würde ich hier die Nacherfüllung als endgültig gescheitert ansehen.
Ich würde da überlegen, ob ich nicht vom Vertrag zurücktrete (§437 Nr. 2 BGB i.V.m. §440 BGB ). Wer weiß, was noch alles mit dem Auto ist bzw. was beim nächsten Gewährleistungsfall auf diese Weise "repariert" wird.
-- Editiert von JenAn am 15.10.2015 10:41
Ich habe das Auto von einem bekannten Kfz-Mechaniker durchchecken lassen. Bis auf dieses Öldruck-Problem (was ja durch das Abklemmen der Lampe nicht behoben worden ist!!), ist der Wagen für eine Laufleistung von 170Tkm und ein Alter von 13 Jahren in einem Super-Zustand. Daher möchte ich das Auto eigentlich ganz gerne behalten.
Habe ich, nachdem mich der Händler ja offensichtlich betrogen hat, das Recht, den Kaufbetrag zu mindern oder eine Reparatur des Mangels durch eine unabhängige Werkstatt vornehmen zu lassen? Wenn ja, wie setze ich das durch?
Habe nämlich dummerweise keine Rechtschutzversicherung....
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Habe heute das Auto von einem befreundeten Gutachter überprüfen lassen. Demnach ist das Kurbelwellenlager defekt und frisst sich und nach in den Alublock. Das ist die Ursache für den zu geringen Öldruck und irreparabel. Das ist wohl ein bekanntes Problem bei diesem Fahrzeug und der Gutachter meinte, das hätte der Mechaniker mit Sicherheit auch gewusst. Eine sachkundige Reparatur hätte Motortausch bedeutet. Da war es natürlich der einfachere Weg, das Kabel abzuklemmen und zu hoffen, dass ich nichts merke.
Er rät mir, das Fahrzeug wieder zurückzugeben gegen Erstattung des Kaufpreises sowie der mir entstandenen Kosten (Anmeldung, Fahrkosten, Ersatzteile...). Wenn der Händler sich weigert, stellt er mir ein Gutachten aus, welches selbstverständlich auch auf das abgeklemmte Kabel hinweist. Er meint, erfahrungsgemäß dürfte das keine Probleme geben, weil solche Händler sich derartige Probleme ersparen wollen.
Ich sehe das eher skeptisch. Ich glaube nicht,
dass der Händler sich so schnell darauf einlässt...
-- Editiert von oOSnowWhiteOo am 15.10.2015 22:32
Tja, das wirst du dann sehen müssen.
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