Gewährleistung Gebrauchtes KFZ Luftfederung

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Gebrauchtes KFZ Luftfederung

Hallo zusammen,

habe ein PKW Bj. 2011 für 21000 Euro vom Händler vor 2 Monaten gekauft. Nach ein paar Tage habe gemerkt das die Luftfederung undicht ist und auf eine Seite den Druck verliert. Der Händler sagt er müsse es nicht reparieren weil die Luftfederung ein Verschleißteil ist und er würde nur bei Probleme mit dem Motor oder Getriebe einspringen.
Muss der Händler der Mangel in diesen Fall beseitigen oder nicht?

Danke in voraus für die Antworten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Adi28G):
Der Händler sagt er müsse es nicht reparieren weil die Luftfederung ein Verschleißteil ist und er würde nur bei Probleme mit dem Motor oder Getriebe einspringen.

Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung aber ganz anders.
Bestimmungsgemäßer Verschleiß ist in der Tat kein Fall für die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Innerhalb der ersten 6 Monaten muss bei einem Kuf durch einen Verbraucher der Händler beweisen, das der Fall "bestimmungsgemäßer Verschleiß" eigetreten ist.


Entsprechendes Schreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) an den Händler. Mit Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

von welcher Laufleisstung des Fahrzeugs wird denn überhaut gesprochen?

Nur mal so als Beispiel, Laufleisstung 20Tkm, dan ist das kein bestimmungsgemässer Verschleiss, Laufleisstung 200Tkm, dann ist das Verschleiss...

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#3
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Das FZG hat 155ooo km beim Kauf gehabt. Wieso spielt es eine Rolle welche Km-Leistung das FZG hat wenn es gerade nach dem Kauf der Defekt auftrat?

Gruß

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#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Der Km Stand spielt logischerweise deshalb eine Rolle da er nunmal für viele Dinge entscheident ist was den Verschleiss betrifft ebenso wie das Alter.
Insbesondere ein Luftbalg ist neben dem Kompressor so ein Verschleissteil was gerne kaputt geht, mit 155000 km hat er schon sehr gut durchgehalten viele geben weit früher auf. Wenn du Glück hast macht ihn der Händler , aber dann auch nur den einen...wenn nächsten Monat ein anderer defekt geht repariert er dir sicher nicht das ganze Auto durch & erfahrungsgemäß komm die Dinger dann zeitnah.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Adi28G):
Wieso spielt es eine Rolle welche Km-Leistung das FZG hat wenn es gerade nach dem Kauf der Defekt auftrat?
Man geht heutzutage von ca. 150.000km als zu erwartende Laufleistung eines PKW aus. So ziemlich alle Defekte die auf Verschleiß beruhen sind daach als normale Eigenschaft zu werten und somit nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Es wäre zwar ein Mangel, aber kein Sachmangel im rechtlichen Sinne.
Lass mich mal raten, du fährst einen C5 III. Bei diesem Modell sind nämlich die undichten Federbeine ein Dauerthema.
Der hätte dann übrigens keine Luftfederung sondern eine Hydropneumatik.

-- Editiert von -Laie- am 21.09.2017 09:48

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#6
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es handelt sich um einen F11 530 Touring xdrive. Ich habe gesehen das eine Seite getauscht war und die andere alt ist.
Wenn der Vorbesitzer mir bestätigt dass dieses Problem beim Verkauf schon da war, habe ich dann eine Chance auf Reparatur?

Gruß

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Adi28G):
Wenn der Vorbesitzer mir bestätigt dass dieses Problem beim Verkauf schon da war, habe ich dann eine Chance auf Reparatur?
Die Sachmängelhaftung ist sowieso nur für Mängel zuständig die bereits beim Kauf vorlagen.
!!!Aber Achtung!!! Dir steht als Ersatz nur das zu was man von einem 150.000km genutzten Teil erwarten kann! Du kannst also kein Neuteil verlangen. Der Händler darf dann ein 150.000km altes Teil einbauen welches noch funktioniert.
Was bringt dir das? Dieses ist auch bereits verschlissen um muss bald gegen ein neues getauscht werden.
Fazit: Kauf ein neues Teil und lass es einbauen.
Mit über 150.000km hast du ein Fahrzeug gekauft das schon starke Verschleißerscheinungen hat. Dieser normale Verschleiß ist vertragsgemäß. Teile die also, nach Kauf, ihr Lebensende normal erreichen gehen zu deinen Lasten. Ein Austausch gegen gleichwertige gebrauchte Teile lohnt sich im aktuellen Fall nicht.



-- Editiert von -Laie- am 21.09.2017 10:01

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

155TKm! Vergiss es ehrlich gesagt lieber!

Oder anders, du hast folgende Möglichkeiten:

1) Den Händler ansprechen ob er was macht, hat er ja schon abgelehnt.
2) Den Händler Auffordern etwas zu machen, kommt er der Aufforderung nicht nach, kannst du klagen (Aussicht auf Erfolg der Klage, eher zwischen gering bis gar keinen Erfolg)
Sollte man wiedererwartend eine Klage gewinnen, dann kan der Händler dir wie schon gesagt ein funktionstüchtiges Teil mit 155Tkm Laufleisstung einbauen (er wird sich dan Zeugen holen, die die Funktion zur Zeit des Einbaus bestätigen können) Selbst wenn du dann vom Hof fährst und nur einem 1Km damit weit kommst und das Teil dan wieder hops geht, wäre der Händler aus der Sache raus.

Beste Sache wäre hier einen Tausch selber vornehmen zu lasse und sich dann über die vielen Km freuen, die man mit dem neuen Dämpfer fahren kann...

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#9
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für alle Antworten. Habe was daraus gelernt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Adi28G):
Ich bedanke mich für alle Antworten. Habe was daraus gelernt.



Die perfekte Antwort hast du mit Antwort 1 von H.v.S. erhalten.


Zitat (von -Laie-):
Man geht heutzutage von ca. 150.000km als zu erwartende Laufleistung eines PKW aus.



Wie kommt man denn auf diese Zahl? Die Gerichte würden hier eher 250.000km sehen.


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Sollte man wiedererwartend eine Klage gewinnen, dann kan der Händler dir wie schon gesagt ein funktionstüchtiges Teil mit 155Tkm Laufleisstung einbauen



Und damit beginnt die Sachmängelhaftung wieder von vorne.


Zitat (von lesen-denken-handeln):
(er wird sich dan Zeugen holen, die die Funktion zur Zeit des Einbaus bestätigen können)



So funktioniert das leider nicht.

Dann bräuchte ein Händler ja nur einen Zeugen, der bestätigt dass zum Zeitpunkt des Verkaufes alles
funktionierte und schwupps wäre die Geschichte mit der Sachmängelhaftung erledigt.

Das haben schon viele versucht und sind auf die Nase geflogen.
Z.B. mit einem Verweis auf den TÜV Bericht wo ja auch alles funktioniert hat.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wie kommt man denn auf diese Zahl? Die Gerichte würden hier eher 250.000km sehen.
Gerichte orientieren sich da ganz gerne mal an den ADAC Mängellisten, wie z.B. dieser: https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
Du wirst feststellen, dass da bereits unter 150.000km Laufleistung oft als Urteil "normaler Verschleiß" herauskommt. Natürlich kann man ein Autoleben fast beliebig verlängern. Es gibt hier keine einheitliche Rechtsprechung. Früher waren es sogar nur 100.000km bei einem Mittelklassewagen.
Gerichte nehmen aber oft 150.000km als zu erwartende Laufleistung eines Mittelklasse PKW an. So beispielhaft auch im Urteil OLG Koblenz, vom 16.04.2009 AZ 6 U 574/08 nachzulesen. Ein 530 Ist sicherlich als Mittelklasse einzustufen.
Und um bei BMW zu bleiben: Selbst BMW sagt, dass deren Autos nach 150.000km kaputt sind: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bmw-setzt-maximal-laufleistung-von-150-000-km-voraus-a-855355.html
Aber dem hat der Richter dann doch widersprochen und die Lebenserwartung mal mit 250.000km angesetzt.
Man kann also ab 150.000km durchaus schon vom Ende der Lebenserwartung sprechen. In bestimmten Fällen kann das aber natürlich auch höher sein. Die Lebenserwartung aber allgemein auf 250.000km hochzusetzen, ich glaube, solch ein Urteil gab es bisher noch nicht.

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#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von -Laie-):
Die Lebenserwartung aber allgemein auf 250.000km hochzusetzen, ich glaube, solch ein Urteil gab es bisher noch nicht.



Das habe ich auch nie behauptet, sondern ich sagte ...... ;)


Zitat (von charlyt4):
Die Gerichte würden hier eher 250.000km sehen.




Von allgemein hast eher du gesprochen. :) Und zwar von 150.000km bei PKW`s.


Zitat (von -Laie-):
Man geht heutzutage von ca. 150.000km als zu erwartende Laufleistung eines PKW aus.



Zitat (von -Laie-):
So beispielhaft auch im Urteil OLG Koblenz, vom 16.04.2009 AZ 6 U 574/08 nachzulesen.



Dort ging es aber auch um einen Fiat für 16.000€ und hier reden wir von einem
BMW F11 530 Touring xdrive mit einem Neuwert von sagen wir mal 60.000€ +.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Von allgemein hast eher du gesprochen
Genau. Im Allgemeinen. Ausnahmen bestätigen diese ja sprichwörtlich :)

Dein "hier" hatte ich allerdings überlesen.

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