Gewährleistung Beweislast - Was muss man akzeptieren?

25. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
RMaas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung Beweislast - Was muss man akzeptieren?

Hallo,

ich habe im Dezember ein Tablett (Xperia Z2 Tablet) bei Media Markt gekauft.
Leider zeigt dieses gelbe Streifen auf dem Display an (Problem ist bekannt und sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache im Internet häufiger zu finden), so das ich das Gerät letzten Monat bei Media Markt zur Reparatur abgab.

Nachdem Sie es zuerst zu einer Firma gesendet haben die Tablets gar nicht repariert (laut deren Aussage müssen die wohl während das Gerät versendet wurde damit aufgehört haben...) und ich es deshalb unrepariert zurück bekam hat Media Markt es auf Nachdruck zu einer weiteren Reparaturfirma geschickt.

Heute habe ich nun ein "Reparaturkostenangebot" bekommen, welches angibt das der Hersteller die Garantie (ich hatte bei der Abgabe explizit darauf hingewiesen das ich nicht die Garantie sondern die Gewährleistung/Mängelansprüche des Käufers in Anspruch nehmen möchte) ablehnt.

Wie anfangs erwähnt wurde das Gerät im Dezember gekauft und ist daher ist der kauf noch keine 6 Monate her. Daher liegt die Beweislast das das Gerät von mir beschädigt wurde ja noch beim Verkäufer. Daher habe ich heute bei Media Markt angerufen und darauf hingewiesen. Nun möchte Media Markt mir diesen Nachweis per Post zukommen lassen.

Meine Frage ist nun, was muss ich als Nachweis akzeptieren? Reicht es wenn deren Reparatur Werkstatt sagt das es eine "mechanische" Einwirkung gab? Immerhin können die viel behaupten, werden ja schließlich von Media Markt bezahlt.

Desweiteren würde mich noch interessieren was passiert wenn die 6 Monate jetzt vorbei sind während das Gerät noch bei Media Markt ist. Kommt dann auch die Beweislastumkehr zum tragen?

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe!

mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist nun, was muss ich als Nachweis akzeptieren? Reicht es wenn deren Reparatur Werkstatt sagt das es eine "mechanische" Einwirkung gab? Immerhin können die viel behaupten, werden ja schließlich von Media Markt bezahlt.

Meist zahlt der Hersteller die Reparatur,
und die Werkstatt wird vermutlich schon erst mal ein paar Beweise für ihre Aussage haben.
Natürlich muss man das nicht so in der Form akzeptieren, als mögliche Lösung könnte man einen RA einschalten, und Gutachter mit der Begutachtung des Schadens beauftragen. Das Risiko dabei, sollte der Gutachter eben auch einen mechanischen Schaden vorfinden, bleibt man auf den Kosten sitzen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMaas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

erstmal nochmal danke für Ihre schnelle Antwort.
Wenn die Werkstatt wirklich vom Hersteller gezahlt wird, ist sie ja doch etwas unabhängiger.

Ich schätze mal das bei einem Streitfall von 200-300€ ein RA sich wohl nicht wirklich lohnt (keine Rechtsschutzversicherung).
Könnte mir jemand trotzdem noch beantworten wie das mit der Beweislastumkehr aussieht? Vll braucht man es ja in der Zukunft doch mal.

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Ich würde mal sagen, abwarten bis der Nachweis vorliegt und dann hier einstellen.
Dann könnte man über die Erfolgsaussichten diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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