Gewährleistung Autokauf, Motor läuft unrund - Verdacht auf Steuerkette

21. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
PNugget
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Autokauf, Motor läuft unrund - Verdacht auf Steuerkette

Hallo an alle,
ich hoffe, dass ich hier einige Tipps bekomme, wie ich mich nun rechtlich sicher verhalte.

Seit Montag habe ich einen gebrauchten Skoda Fabia mit 1.2 TSI und 85200km, BJ 2011 gekauft.

Bereis einen Tag später fiel mir und anderen Zeugen aus der Familie ein lautes Rasseln beim Starten des Motors auf. Jetzt ist das Geräusch bei jedem Kaltstart und ab und an auch beim Warmstart da. Gestern war der Motor dann auch im warm gefahrenen Zustand sehr laut und unruhig.

Vorher habe ich mich noch informiert und einen VW Mitarbeiter horchen lassen und auch er sagte, das sei zu laut und könnte auf eine defekte Steuerkette oder einen defekten Spanner der Steuerkette hinweisen. Weitergehende Untersuchungen wären aber kostenpflichtig. Er hat dann noch meinen Ölstand kontrolliert und eine 2. Dichtung im Ölfilter gefunden, welche beim letzten Service die durch den Händler erfolgte wohl vergessen wurde. Das war am Freitag.

Gestern dann, wurde das Startgeräusch noch lauter und beim Fahren hatten ich und mein Freund sehr laute, metallische Geräusche im Innenraum vernommen. Wir sind dann ausgestiegen und der Wagen hat sich im Leerlauf angehört „wie ein Diesel", vorher war er nie so laut.

Beim Händler selbst war der Motor auch wesentlich leiser.

Ich habe den Händler dann direkt angerufen und das gemeldet. Eine Garantie habe ich nicht abgeschlossen, aber die gesetzliche Gewährleistung besteht ja. Ein solcher Fehler kann eigentlich nicht von einem Verschleißteil kommen und das Problem mit den Steuerketten der TSI Motoren ist allgemein bekannt. Der Händler hatte vor dem Kauf noch mündlich vor mir und meiner Freundin versichert, dass die Kette okay sei. Eine Steuerkette ist anders als ein Zahnriemen auch kein Verschleißteil.

Es könnte auch ein anderer Defekt vorliegen. Allerdings muss es etwas mit dem Motor zutun haben. Und auf den Motor hat man ja die Gewährleistung, oder?

Jedenfalls versuchte der Händler erst zu erklären, dass das ja gar nicht sein könne und bei ihm der Motor ja wie eine 1 lief. Als ich dann ernster wurde, hat er mir angeboten den Wagen morgen am Montag abends abzuschleppen und ich soll ihn auch nicht mehr fahren.

Habe ich einen Anspruch auf eine Reparatur bzw auf Nachbesserung?
Welche Frist muss ich setzen?
Darf der Händler mir das Abschleppen in Rechnung stellen?

Ich habe Angst, dass der Händler am Ende behauptet, dass kein Mangel vorliegt. Was mache ich dann?

Ich habe Aufnahmen von dem Motorlauf und vom Kaltstart.

Liebe Grüße


-- Editiert von PNugget am 21.01.2018 14:13

-- Editiert von PNugget am 21.01.2018 14:20

-- Editiert von PNugget am 21.01.2018 14:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von PNugget):
Habe ich einen Anspruch auf eine Reparatur bzw auf Nachbesserung?

Kommt darauf an, was genau warum und wie genau kaputt gegangen ist.



Zitat (von PNugget):
Welche Frist muss ich setzen?

Erst mal gar keine.
Falls man eine setzen müsste, wäre es in der Regel 14 Tage (nach Datum, mit Zustellnachweis).
Die Frist kann je nach den Umständen jedoch auch kürzer oder länger ausfallen.



Zitat (von PNugget):
Darf der Händler mir das Abschleppen in Rechnung stellen?

Ja.
Sofern es ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre, muss man diese aber nicht bezahlen.



Zitat (von PNugget):
Ich habe Angst, dass der Händler am Ende behauptet, dass kein Mangel vorliegt. Was mache ich dann?

Ihm mitteilen das nach Gesetz und Rechsprechung Behauptungen schlicht nicht ausreichend seien um sich von der Beweislastumkehr zu entlasten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Es spricht nichts dagegen, jetzt schon eine Frist zu setzen. Wobei das deshalb egal ist, weil ohnehin keine Frist "gesetzt" werden muss. Die Zeit läuft bei Verbrauchern auch so; der Händler hat ja nunmehr Kenntnis und Gelegenheit.

Das Abschleppen muss auch nicht durch den Verbraucher bezahlt werden, solange er nicht wenigstens fahrlässig, wenn nicht gar grob fahrlässig verkannt hat, selbst für den Defekt verantwortlich zu sein.

-- Editiert von Droitteur am 11.02.2018 11:37

0x Hilfreiche Antwort

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