Hallo zusammen
Ich möchte ein relativ neues Handy (Sagem V 65) über e-bay kaufen.
Die meisten Verkäufer sind ja privat und schließen eine Gewährleistung aus.
Meine Fragen:
Werden die Gewährleistungsansprüche, die der Erstkäufer gegenüber dem Händler hat, auf mich übertragen?
Wie sieht es mit der Herstellergarantie aus? Ist diese nur auf den Erstkäufer beschränkt?
Vielen Dank!
Gewährleistung, Übertragung von Privat
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Werden die Gewährleistungsansprüche, die der Erstkäufer gegenüber dem Händler hat, auf mich übertragen?
Ja, wenn Sie diese nicht ausdrücklich ausschließen (was zu empfehlen ist).
Wenn Sie gewerblich handeln, können Sie Gewährleistung allerdings nicht ausschließen, sondern nur auf 1 Jahr beschränken.
Wie sieht es mit der Herstellergarantie aus? Ist diese nur auf den Erstkäufer beschränkt?
Das hängt am Hersteller.
Machen Sie aber auf jeden Fall in der Auktionsbeschreibung unmißverständlich deutlich, daß Sie *Gewährleistung* ausschließen, daß aber (nur sofern dies zutrifft!) die Herstellergarantie verfügbar ist.
Formulieren Sie es so, daß der K nicht denkt, die Garantie käme von Ihnen.
@Mareike
Der Seebär möchte KAUFEN, nicht VERKAUFEN!
Aber wenn er um eine Ecke denkt, wird ihm deine Antwort dennoch helfen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Um die Ecke denken ist gar nicht so einfach , aber ich hoffe ich habe es verstanden
Wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausschließt, habe ich gegnüber diesem Gewährleistungsansprüche. Wenn der Verkäufer die Gewährleistung aber ausschließt, habe ich keine Gewährleistungsansprüche. Das heißt, die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler (Erstverkäufer) werden nicht auf mich übertragen.
Für mich bedeutet das, fragen und prüfen, ob der Hersteller eine Garantie anbietet, bei Nokia weiß ich das, bei Sagem aber nicht.
Sie können aber auch Ihren VK fragen, ob er so freundlich wäre und die Erst-Rechnung zur Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen übersendet.
Wenn Sie Gewährleistung wollen, sollten Sie auf eine Rechnung bestehen und den Vertragsabschluß davon abhängig machen.
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten