Gewährleistung, Übertragung von Privat

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
seebär
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung, Übertragung von Privat

Hallo zusammen

Ich möchte ein relativ neues Handy (Sagem V 65) über e-bay kaufen.

Die meisten Verkäufer sind ja privat und schließen eine Gewährleistung aus.

Meine Fragen:

Werden die Gewährleistungsansprüche, die der Erstkäufer gegenüber dem Händler hat, auf mich übertragen?

Wie sieht es mit der Herstellergarantie aus? Ist diese nur auf den Erstkäufer beschränkt?

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Werden die Gewährleistungsansprüche, die der Erstkäufer gegenüber dem Händler hat, auf mich übertragen?

Ja, wenn Sie diese nicht ausdrücklich ausschließen (was zu empfehlen ist).
Wenn Sie gewerblich handeln, können Sie Gewährleistung allerdings nicht ausschließen, sondern nur auf 1 Jahr beschränken.

Wie sieht es mit der Herstellergarantie aus? Ist diese nur auf den Erstkäufer beschränkt?

Das hängt am Hersteller.

Machen Sie aber auf jeden Fall in der Auktionsbeschreibung unmißverständlich deutlich, daß Sie *Gewährleistung* ausschließen, daß aber (nur sofern dies zutrifft!) die Herstellergarantie verfügbar ist.
Formulieren Sie es so, daß der K nicht denkt, die Garantie käme von Ihnen.

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#2
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@Mareike
Der Seebär möchte KAUFEN, nicht VERKAUFEN!

Aber wenn er um eine Ecke denkt, wird ihm deine Antwort dennoch helfen :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seebär
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Um die Ecke denken ist gar nicht so einfach :) , aber ich hoffe ich habe es verstanden

Wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausschließt, habe ich gegnüber diesem Gewährleistungsansprüche. Wenn der Verkäufer die Gewährleistung aber ausschließt, habe ich keine Gewährleistungsansprüche. Das heißt, die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler (Erstverkäufer) werden nicht auf mich übertragen.

Für mich bedeutet das, fragen und prüfen, ob der Hersteller eine Garantie anbietet, bei Nokia weiß ich das, bei Sagem aber nicht.

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#4
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Sie können aber auch Ihren VK fragen, ob er so freundlich wäre und die Erst-Rechnung zur Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen übersendet.

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#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Wenn Sie Gewährleistung wollen, sollten Sie auf eine Rechnung bestehen und den Vertragsabschluß davon abhängig machen.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)

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