Hallo,
vor zwei Monaten haben wir einen Gebrauchtwagen BMW 316i touring bei einem Händler gekauft. Der Händler lies vor der Übergabe einen neue neue Hauptuntersuchung machen und vom TÜV eine Gebrauchtwagen-Dokumentation erstellen. Im Prüfprotokoll sind folgende Fehler vermerkt:
1. Feststellbremse: Reibwertsch****ungen
2. Abblendlicht: Leuchtweitenregulierung fehlt/ohne Funktion
3. Nebelscheinwerfer: Einstellung/Richtung
4. Batteriebefestigung verrostet
Der Verkäufer versprach, diese Mängel bei der Fahrzeugübergabe beseitigt zu haben. Bereits nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass die Leuchtweitenregulierung weiterhin defekt ist. Nach weiteren Nachbesserungsversuchen bekamen wir dafür 150 Euro Nachlass vom Händler.
Nun wurden heute in einer anderen Werkstatt - wir waren unterwegs und das Fahrzeug gab sehr seltsame Geräusche von sich - folgende Mängel festgestellt:
1. Bremsankerblecht HA Links durchgerostet - deswegen Bremsbackenbefestigung nicht mehr möglich
2. Bremsscheiben defekt, Rost, Verschleiß
3. Querlenkerbuchsen ausgeschlagen
Muß der Verkäufer die Kosten für die Feststellung der Mängel von der anderen Werkstatt tragen? Kann der Verkäufer die Nachbesserung mit Hinweis auf die TÜV-Gebrauchtwagenuntersuchung verweigern oder kann er sich auf Verschleißteile berufen?
Wir sind erst 3000 km gefahren und die Fachwerkstatt meinte, daß es sich um keine "neuen" Probleme handelt.
Muß die Nachbesserung beim Verkäufer stattfinden oder kann ich auf eine andere Werkstatt bestehen, da es sich beim Verkäufer offensichtlich um einen "Pfuscher" handelt?
Was denkt Ihr?
Viele Grüße
Christian
Gewährleistung - Verschleiß oder kein Verschleiß? Suche dringend Rat!
3. Januar 2003
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Frage vom 3. Januar 2003 | 19:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung - Verschleiß oder kein Verschleiß? Suche dringend Rat!
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#1
Antwort vom 21. Januar 2003 | 15:59
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Ihr müßt euch wohl an den Händler halten.
Der Händler ist wohl offensichtlich nicht gewissenlos, er hat ja auch ziemlich vorsorglich (auch zu seiner eigenen Sicherheit) gehandelt.
Macht keinen unnötigen Zoff. Vor allem sind Verschleiß und Rost Schicksal und nicht Schuld des Händlers. ALLES aber kann auch er nicht feststellen, ohne das Auto zu zerlegen.
Er soll euch eine Kostenrechnung nach Werksnorm machen und darauf einen spürbaren Nachlaß gewähren, um guten Willen zu zeigen.
Auch er hatte Pech mit dem Auto. Teilt euch dieses Los.
Seid freundlich zueinander.
Und jetzt?
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