Getriebeinstandsetzung // Betrug ??

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
hispa
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Getriebeinstandsetzung // Betrug ??


Hallo,

es gibt interessante Neuigkeiten zu meinem untenstehendem Posting. Rechtlich dürfte das einiges ändern.

Vorgeschichte :

Der Vorbesitzer meines Wagens lässt im Mai 2003 sein Getriebe instandsetzen und verkauft im Sept. 2003 das Auto an mich.
Die Ansprüche gegen Dritte aus Sachmängelhaftung werden an
mich abgetreten.

Getriebeschaden im Dezember 2003, Getriebeinstandsetzer lehnt
Nachbesserung ab.

Auto in Werkstatt auf meine Kosten mit folgendem Ergebnis :

Das bei mir eingebaute Getriebe stammt von einem 230E und ist für das
Drehmoment meines 280E Motors völlig unterdimensioniert. Laut Mercedes ist
das bei mir vorhandenene Getriebe nicht zugelassen. Laut Auskunft eines
anderen Getriebeinstandsetzbetriebes hielte das keine "20 tausend km " ....

Ich habe dann den Vorbesitzer angerufen und der sagte mir, dass ca. 1 Jahr vor der Getriebeinstandsetzung
im Mai 2003 schon einmal ein generalüberholtes Getriebe reingekommen ist. Rechnung ist natürlich nicht
vorhanden und eingebaut wurde es vom "Kumpel".

Möglichkeit A) "Kumpel" hat 2002 ahnungslos oder nicht falsches Getriebe reingebaut was natürlich
wegen Überlastung im Mai 2003 die Hufe streckt. Getriebeinstandsetzer repariert den Schaden
ohne zu merken, dass ein falsches Getriebe drin ist. Nun erneuter Defekt wegen besagtem falschen Getriebes...

Möglichkeit B) "Kumpel" hat richtiges Getriebe eingebaut und es ist halt aufgrund
"persönlichen Pechs" einfach so kaputtgegangen. Getriebeinstandsetzer baut altes
Getriebe vom 230'er ein, kassiert 1000 Euro für Instandsetzung und hofft, dass es
ein paar km hält und keiner was merkt. Das wäre m.E. Betrug.

Ich brauche nun (denke ich) in jedem Fall kein Gutachten mehr, ein Schreiben von
Daimler, indem bestätigt wird, dass das verbaute Getriebe nicht zugelassen ist,
wird es wohl auch tun.

Ist Möglichkeit A) glaubhaft , d.h. würde ein Richter glauben, dass
eine auf Mercedes spezialisierte Werkstatt (leider keine DB-Vertragswerkstatt) ein
falsches Getriebe nicht bemerkt ? Wohlgemerkt nicht bei einer Inspektion, wo man nicht
alle Bauteilenummern nachschaut, sondern bei einer Getriebereparatur, bei der Ersatzteile
für das Getriebe bestellt werden müssen !!!!!

Scenario B) ist meines Erachtens wahrscheinlicher....

Wie stehen jetzt denn die Chancen, gegen Werkstatt oder den Vorbesitzer vorzugehen
und Schadenersatz (zumindest Reparatur+Anwaltkosten) einzuklagen ?

Gruss

Ralf

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1 Antwort
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#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Jetzt wird der Fall ja richtig interessant! Mit solch einer Sache konnte wohl keiner rechen. Die Frage der Haftbarmachung der Werkstatt oder des Vorbesitzers stellt sich so natürlich neu. Wurden Vorbesitzer und Werkstatt schon mit diesem neuen Fakt konfrontiert? Gab es irgendwelche Reaktionen darauf? Wenn nicht, würde ich bei vorhandener Rechtschutzversicherung das auf gerichtlichem Wege klären lassen (und nebenbei Wetten über den Ausgang annehmen).

Viele Grüße, W.H.

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