Gesetzlicher Urlaub Ausbildungsende

18. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
SimiSimiJA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Gesetzlicher Urlaub Ausbildungsende

Ich hab ne wichtige und dringende Frage und hoffe mir kann jemand behilflich sein!

Ich beende meine Ausbildung zum 12.7.2012
somit steht mir laut Gesetz der volle Mindesturlaub von 20 Tagen zu.
Mein Chef hat mir aber nur ein zwölftel meines Urlaubes gewährt (14 von 26 Tagen).
Als ich ihn auf die Gesetzeslage angesprochen habe, hat er gemeint ich soll doch ruhig vors Arbeitsgericht gehen und er gibt mir die noch zustehenden 6 Tage nicht.

Lohnt es sich vors Arbeitsgericht zu gehen?
Hab ich Recht?
und wie lange dauert dann der Prozess oder wie läuft das dann ab?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hi,

Lohnt es sich vors Arbeitsgericht zu gehen?
siehe nächste Antwort

Hab ich Recht?
Du hast Recht.


und wie lange dauert dann der Prozess oder wie läuft das dann ab?
Gehst vor das Arbeitsgericht und reichst Klage ein.


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SimiSimiJA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Lohnt es sich vors gericht zu gehen wenn ich nur noch 3 wochen arbeite und sozusagen nur noch 3 wochen zeit hätte mir den urlaub zu nehmen?
wie lang dauert so ein prozess?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Die Ausbildung endet mit Vertragsablauf bzw. früher, sobald der Azubi die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert hat.

Wann war denn deine Abschlussprüfung? Die müsste eigentlich irgendwann im Juni gewesen sein (dann siehe § 5 Bundesurlaubsgesetzt unten) oder hast du nicht bestanden?


§ 5 Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
....
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.


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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

deine rechnung oben verstehe ich ganz und gar nicht (ein zwölftel zugestanden? - 14 von 26 tagen?? -, aber egal.
wenn du urlaub beantragst und der abgelehnt wird, kannst du beim arb.ger. einen eilantrag stellen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SimiSimiJA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

ich habe die schriftliche Abschlussprüfung bestanden und habe die mündliche am 12. Juli. wenn ich da rausgeh und vorraussichtlich bestanden habe ist an diessem Tag die Ausbildung beendet.

Mein Chef hat den Jahresurlaub von 26 Tagen gezwölftelt und bis 12. Juli hab ich somit 14 Tage laut chef.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Das wundert mich: Die Abschlussprüfungen liegen i. d. R. in der ersten Jahreshälfte (=Ausbildungsende, wenn bestanden), damit sich der volle Urlaubsanspruch nicht ergibt!? Aber gut, wenn es so ist, dann besteht voller Anspruch.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalfaterer
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Geschickter wäre es gewesen zunächst das Zeugnis einzufordern und dann, nach erfolgter Entgeltabrechnung, die Differenz der Urlaubstage einzufordern.

Ich weiß jetzt kommen Argumente man könnte das Zeugnis korrigieren lassen etc., aber das macht auch Arbeit und Ärger.
So hast Du nun vermutlich zwei Baustellen, wenngleich wie andere User hier vollkommen zutreffen konstatieren, Du den vollen Urlaubsanspruch hast.

Vielleicht hast Du aber damit auch Verhandlungsmasse. Dein Chef wird sich vermutlich dennoch informieren und die Sinnlosigkeit eines Prozesses erkennen. Also schreib Dir ein Zeugnis, gehe hin und schlage vor, dass er dieses ohne "Wenn und Aber" unterschreibt und Du verzichtest dafür auf die paar Urlaubstage ...




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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"

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