Gesetzliche Schuldverhältnisse - Worum es geht
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Schuldrecht. Hier geht es um Gläubiger und Schuldner, deren Schuldverhältnis nicht durch Verträge, sondern durch gesetzliche Regelungen begründet wurde. Typische gesetzliche Schuldverhältnisse sind die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die ungerechtfertigte Bereicherung. Themenbeispiele für Rechtsprobleme in dieser Rubrik: GoA, Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht, ungerechtfertigte Bereicherung.. .