Gesetzliche Erbfolge oder Quotenregelung?

23. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fippsi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Gesetzliche Erbfolge oder Quotenregelung?

Ich hätte gern Meinungen zu folgender Situation:

Erblasser hat 2 Kinder und hinterläßt Testament. Der Wert des Nachlasses gemäß Testament beträgt 150.000 €. Laut Testament soll Kind A 50.000 € Nachlasswert und Kind B 20.000 € Nachlasswert erhalten. Den restlichen Nachlasswert in Höhe von 80.000 € sollen sich beide Kinder je zur Hälfte teilen.

Der Erbfall tritt ein und es stellt sich heraus, daß zusätzlich zu dem Nachlass in Höhe von 150.000 € noch ein weiterer Nachlasswert in Höhe von 60.000 € vorhanden ist, der jedoch nicht im Testament erwähnt ist.

Wie wird dieser zusätzliche Nachlasswert aufgeteilt? Nach gesetzlicher Erbfolge je zur Hälfte oder gemäß Quoten entsprechend der Verteilung des im Testament aufgeführten Nachlasses?

Ich meine, auf dieser zusätzlichen Nachlass können beide Erben gemäß dem gesetzlichen Erbanspruch je zur Hälfte Anspruch erheben.

Wir sehr Ihr das?



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Freundliche Grüße
Fippsi"

-- Editiert Fippsi am 23.09.2014 20:49

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5 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun ja - da muß wohl eine Auslegung des Testaments vorgenommen werden. Ganz ohne Gewähr würde ich mal sagen, daß der Erblasser ja die hälftige Aufteilung des Erbes jenseits der ersten 20 TE bzw. 50 TE wollte - insofern tippe ich mal darauf, daß die 60 TE auch hälftig zu aufzuteilen sind.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Den restlichen Nachlasswert in Höhe von 80.000 € sollen sich beide Kinder je zur Hälfte teilen.


Nicht wegen der gesetzlichen Erbfolge, sondern aufgrund dieser Klausel im Testament wird der restliche Nachlass ebenfalls je zur Hälfte geteilt. Dass die Wertangabe nicht mehr stimmt, spielt nach meiner Auffassung keine Rolle.



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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fippsi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Okay > klingt irgendwie auch plausibel. Nur zu meinem Verständnis:

Wäre der Nachlass gemäß Testament ungleich zu 90.000 € und 60.000 € vererbt worden, würde für den aufgetauchten Nachlass ausserhalb des Testaments in Höhe von 60.000 € automatisch eine Quotenregelung gemäß der testamantarischen Verteilung die Folge?

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Freundliche Grüße
Fippsi"

-- Editiert Fippsi am 23.09.2014 22:09

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#4
 Von 
Fippsi
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich möchte das Beispiel zum besseren Verständnis noch einmal verkomplizieren:

Der Erblasser hat auch noch 4 Enkel.

Gemäß Testament erben Kind A 40.000 €, Kind B 10.000 €, die 4 Enkel je 5.000 € und den Rest von 80.000 € sollen sich die beiden Kinder teilen.

Wie wirken sich die 4 Enkelkinder als Erben auf die Verteilung des aussertetamentaischen Nachlass in Höhe von 60.000 € aus?

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Freundliche Grüße
Fippsi"

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ist im Endeffekt nicht pauschal zu sagen, letztendlich muss da der Wille des Erblassers interpretiert sein, was in gewissem Rahmen immer ein Raten ist.

Wenn da allerdings steht "die Kinder sollen sich den Rest des Erbes in Höhe von x € teilen", dann würde ich davon ausgehen, dass das auch geteilt werden soll, wenn es y € sind (egal ob y größer oder kleiner x).

Das ist aber jetzt nur meine Interpretation des Willens.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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