Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand zu dem Thema helfen.
Folgender Sachverhalt. Wir sind eine neu gegründete GmbH.
2 Gesellschafter zu je 50% wobei einer davon (ich) als Geschäftsführer bestellt ist.
Es werden erstmal keinerlei Gehälter gezahlt, da wir erstmal "wachsen" wollen. Wir wissen aber
1. Das wir sehr viel eigenleistung bringen, also sowohl der Geschäftsführer als auch der Gesellschafter der zahlreiche Kundenkontakte hat, die wir nutzen wollen.
2. Das wir in diesem Jahr einnahmen in Höhe von ca. 43.000 € erwirtschaften werden, dies ist durch Vorverträge verbindlich.
Jetzt zum Anliegen: Der Gesellschafter wird ziemlich viele Kunden mit mir gemeinsam aufsuchen müssen um die Kontakte entsprechend zu festigen. Da wir keinerlei Gehälter zahlen wollen wir aber, dass der Gesellschafter wenigstens etwas davon hat und uns, nach Rücksprache mit dem Steuerberater, dazu entschlossen, dass der Gesellschafter seine gefahrenen Kilometer in Form von Reisekosten zu je 0,30€ abrechnen kann.
Dies müsste er laut Steuerberater jeden Monatsanfang für den Vormonat tätigen.
soweit ist alles verstanden.
Jetzt nehmen wir aber mal an, im Januar fährt er für uns 1000 Kilometer, das sind dann 300,- € die er von der GmbH bekommen würde. Im Februar und März identisch. Heißt bis 31.03.2016 hätte er Anspruch auf 900,- €. Die GmbH hat aber erst ab 01.06.2016 das Geld um Ihn auszuzahlen. (Es ist sehr knapp kalkuliert das alle Fixkosten bedient werden können).
Frage 1) Müssen wir einen Gesellschafterbeschluss haben, dass der Gesellschafter Reisekosten geltend machen darf bzw. sollte man das machen damit hinter keinerlei Ungereimtheiten auftauchen oder um sich entsprechend abzusichern ?
Frage2) Muss weiter in einem Gesellschafterbeschluss festgehalten werden, dass die Auszahlung der Reisekosten nur stattfindet, wenn die GmbH über die Möglichkeiten (finanzielles Guthaben) verfügt. Oder reicht hier eine mündliche Einigung.
Falls 1 und oder 2 mit ja zu beantworten ist, wie sollte der Beschluss rechtssicher aussehen? Wir haben vom Notar ein Muster erstellt bekommen aber wir Wisse nicht wie wir einen Beschluss hinsichtlich Reisekosten formulieren sollten.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
RiTho
Gesellschafterbeschluss hinsichtlich Reisekosten
4. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2016 | 15:19
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesellschafterbeschluss hinsichtlich Reisekosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2016 | 16:38
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
http://www.gmbh-persoenlich.de/353n278/So-vermeiden-Sie-die-Reisekosten-Steuerfalle.htm
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gesellschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Januar 2016 | 12:00
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort...
Ich weiß nicht wie sie vernetzt sind oder ob Sie in einem Gebührenfreundlichen Land Leben...
Der Steuerberater hat ja den Rat hinsichtlich Reisekosten gegeben. Es geht ja nur um die Umsetzung. Um die Gebühren für Anwalt und Notar die für sowas bei zusammen ca. 1000,-€ liegen zu SPAREN, war der erste Gedanke hier einmal nachzufragen.
Bin davon ausgegangen, dass hier viele Unterwegs sind, die vor gleichen Problemen standen und Wissen wie man Software umsetzt.
Werde zukünftig dann keinerlei solcher Fragen mehr stellen.
Und jetzt?
Schon
267.013
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten