Gesellschafterausstieg GbR

6. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
jdogcan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gesellschafterausstieg GbR

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:

Ich habe mit vier Freunden zusammen vor etwas mehr als einem halben Jahr ein IT-Unternehmen gegründet. A und B hatten eine gemeinsame Geschäftsidee, die mit C weiterentwickelt wurde. D und E wurden im Anschluss ins Boot geholt. Schriftliche wurde keinerlei GbR-Gründung festgehalten, man hat sich einfach zusammengesetzt und los gearbeitet.

A konnte über Kontakte hierzu ein kostenfreies Büro organisieren.
Da B-E nebenbei noch ihr Studium beendeten, arbeitete A schätzungsweise 15 Stunden mehr die Woche, was ihm aber bei Zusammenschluss der GbR bereits bewusst war und laut eigener Aussage auch kein Problem.

Im März kommt es zu Streitigkeiten wegen genau dieses Mehraufwands von A und er verlässt freiwillig die GbR und steigt aus. B-E beschließen mit dem begonnenen Gründungsprojekt weiter zu machen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Kosten i.H.v. ca. 500 Euro pro Person angefallen und gleichermaßen beglichen worden.

A pocht jetzt darauf trotz freiwilligen Ausstiegs mit einer stillen Beteiligung von etwa 10% (statt 20%) an der GbR beteiligt zu bleiben und Ansprüche auf zukünftige Gewinne zu haben. Er begründet dies damit, dass er die Idee mitentwickelt hätte, das Büro organisiert hätte und den größten Arbeitsaufwand geleistet hätte, und dementsprechend trotz freiwilligen Ausstiegs beteiligt bleiben müsste.

Der von A bis März während seiner Arbeitszeit programmierte Code findet in der GbR keine Verwendung mehr, da er von B und C zwischen März und August komplett neu geschrieben werden musste. B-E sind der Meinung, dass A maximal seine gezahlten Kosten i.H.v. etwa 500 Euro zurückgezahlt bekommen könnte, alle weiteren Ansprüche mit seinem freiwilligen Ausstieg jedoch verwirkt sind. Da sein Code nicht verwendet wird, bestehen keine Ansprüche auf Beteiligung.

Wer hat Recht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
um solche Wirrungen zu vermeiden machen kluge Menschen eine schriftlichen Gesellschaftsvertrag.
Die Frage ist doch ob der "Ausstieg" eine Kündigung des scheinbar mündlich geschlossenen Vertrags ist oder nicht.
Gruß
Adreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
jdogcan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Der "Ausstieg" kam mit einer Email und den Worten "habe entschieden nicht länger an unserem Projekt zu arbeiten".

Ich würde da durchaus als Kündigung verstehen.

Entsprechen besteht allenfalls ein Abfindungsanspruch, soweit ich weiß. Da es allerdings nahezu kein Gesellschaftsvermögen gibt und auch keine Gewinne, ist eben die Frage, ob stattdessen einfach eine stille Beteiligung gefordert werden kann?

Viele Grüße

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn er nicht mehr am Projekt arbeitet, bedeutet das nicht zwangsläufig die Kündigung des Vertrags. Es könnte durchaus auch einer stillen Teilhaberschaft ohne aktive Arbeitsteilnahme entsprechen. Da ihr keinen Vertrag ohne evtl. Pflichten der Gesellschafter formuliert habt, ist das ganze eine schwierige Angelegenheit.
Gruß
Andreas

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