Gesellschafter hat eine weitere GmbH - kündigen?

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
martin1988123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesellschafter hat eine weitere GmbH - kündigen?

Hallo,

habe durch google zu euch gefunden und würde gerne euch um Hilfe bitten.

Ich erkläre euch kurz den Fall:

GmbH hat 2 Gesellschafter.

Gesellschafter A und B.

Gesellschafter B kündigt seinen Ausstieg aus der GmbH via SMS an, das er seine Anteile an mich für 1€ verkauft (Begründung: rentiert sich nicht). Zudem Zeitpunkt war auch relativ eenig Geld auf dem Konto der GmbH.
Gesellschafter B ist aber noch als Gesellschafter eingetragen, da wir aus Zeit gründen irgendwie es nicht hinbekommen haben, da Gesellschafter B eine neue GmbH gegründet hatte.

Ich fand heraus das der Gesellschafter B, eine GmbH in der selben Branche und mit dem selben Gewerbe gegründet hat zudem betreibt er Schwarzarbeit.

Gesellschafter B hat es anscheinend nicht geschafft, seine GmbH zu vergrößern und hat derzeit finanzielle Schwierigkeiten.

Gesellschafter B war für mich monatelang nicht erreichbar.
Gesellschafter B schrieb mir heute via SMS, das er seine Anteile behalten wird und Sie definitv nicht abgibt, weder an mich noch an einem anderen.

Gesellschafter B ist weiterhin für mich nicht erreichbar. Geht nicht an meine Anrufe dran, keine Rückmeldungen gar nichts.

Jetzt zu meiner Frage:

Welche Möglichkeiten habe ich, ihn von meiner GmbH so schnell wie möglich loszuwerden.
Seit Monaten geht er seinen Pflichten nicht nach.
SMS/Whatsapp-Verläufe sind alle noch vorhanden, bringen die überhaupt etwas?

Habe ich Gerichtlich eine chance?
Ich hab schließlich die GmbH zudem gemacht, was die heute ist und er war nicht da und hat hinter unserer gemeinsamen GmbH eine eigene gegründet.

Er hat eine weitere GmbH( er ist als einziger Gesellschafter) in der selben Branche, mit dem selbem Gewerbe UND mit den selben Partnern.

Ist das Rechtlich erlaubt ?

Was kann ich gegen ihn tun?

//edit: Bevor ich es vergesse, ich bin auch der Geschäftsführer.

Bin über jede Hilfe sehr dankbar.


-- Editiert von martin1988123 am 10.12.2017 04:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes sollte man doch mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen was dort zu dem Thema steht?



Wenn ihm auch andere Tätigkeiten dieser Arterlaubt sind, dann kommt es darauf an, wie der Wortlaut hiervon

Zitat (von martin1988123):
Gesellschafter B kündigt seinen Ausstieg aus der GmbH via SMS an,

wäre. Und ob es noch weitere Äußerungen in die Richtung gibt und wie deren Wortlaut wäre.

Kurzum, man müsste mal die gesamte Kommunikation prüfen, wie verbindlaihc das mit dem Ausstieg war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von martin1988123):
H
GmbH hat 2 Gesellschafter.

Gesellschafter A und B.

Gesellschafter B kündigt seinen Ausstieg aus der GmbH via SMS an, das er seine Anteile an mich für 1€ verkauft (Begründung: rentiert sich nicht).

Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht wirksam.
Zitat:

Zudem Zeitpunkt war auch relativ eenig Geld auf dem Konto der GmbH.

Das ist unerheblich für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH.
Zitat:
Gesellschafter B ist aber noch als Gesellschafter eingetragen, da wir aus Zeit gründen irgendwie es nicht hinbekommen haben, da Gesellschafter B eine neue GmbH gegründet hatte.

Die Formalien für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH sind gesetzlich geregelt.
Zitat:

Ich fand heraus das der Gesellschafter B, eine GmbH in der selben Branche und mit dem selben Gewerbe gegründet hat zudem betreibt er Schwarzarbeit.

Grundsätzlich kann ein GmbH-Gesellschafter so viele GmbHs gründen, wie er möchte, und grundsätzlich kann er auch in der selben Branche weitere GmbHs gründen.
Zitat:

Gesellschafter B hat es anscheinend nicht geschafft, seine GmbH zu vergrößern und hat derzeit finanzielle Schwierigkeiten.

Ist ebenfalls unerheblich.
Zitat:

Gesellschafter B war für mich monatelang nicht erreichbar.
Gesellschafter B schrieb mir heute via SMS, das er seine Anteile behalten wird und Sie definitv nicht abgibt, weder an mich noch an einem anderen.

Dann ist das so.
Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich, ihn von meiner GmbH so schnell wie möglich loszuwerden.

Der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters durch die anderen Gesellschafter ist extrem schwierig und nur unter sehr engen Voraussetzungen überhaupt möglich:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ausschluss-von-gesellschaftern-aus-der-gmbh-gruende-und-moeglichkeiten_idesk_PI17574_HI1557214.html
Sind A und B mit jeweils 50 Prozent Gesellschafter, wird es noch schwieriger bis unmöglich.
Zitat:

Seit Monaten geht er seinen Pflichten nicht nach.

Welche Pflichten hat er denn?
Zitat:
Ich hab schließlich die GmbH zudem gemacht, was die heute ist

Auch das ist völlig unerheblich. Als Gesellschafter ist er Gesellschafter, und Miteigentümer der GmbH entsprechend seiner Anteile am Stammkapital. Er muss als Gesellschafter grundsätzlich auch gar nichts machen außer seine Einlage leisten. Schon gar nicht muss er mitarbeiten, es sei denn, das wäre ausdrücklich so im Gesellschaftsvertrag vereinbart.
Zitat:

und er war nicht da und hat hinter unserer gemeinsamen GmbH eine eigene gegründet.

Wie gesagt: das ist grundsätzlich nicht unzulässig. Konkurrenzverbote müssten im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein.
Zitat:

Er hat eine weitere GmbH( er ist als einziger Gesellschafter) in der selben Branche, mit dem selbem Gewerbe UND mit den selben Partnern.

Ist das Rechtlich erlaubt ?

Ja.
Zitat:

Was kann ich gegen ihn tun?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt auf den Kanaren. Im Ernst: ohne den Gesellschaftsvertrag und alle weiteren Details zu kennen, kann dazu niemand etwas sagen. So etwas prüft man ggf. mit einem Rechtsanwalt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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