Hallo, ich möchte eine Auskunftsklage gegen eine GMBH einreichen. Hierfür möchte ich den Geschäftsführer als Zeuge zum Befragen laden?
Ich habe in 29.04.2003 (IX ZR 54/02
) gelesen dass das sehrwohl geht. Jedoch habe ich Zweifel das es hierfür zutrifft.
Ich möchte einfach von ihm wissen, ob er mit meinem Kunden ein Geschäft eingegangen ist, denn ich bin Makler. Beide verweigern die Auskunft.
Kann er die Auskunft verweigern? Oder kann ich/Rechtsanwalt/Gericht ihn zwingen auszusagen?
Gruß Tom
Geschäftsführer als Zeuge für eine Auskunftsklage vorladen?
23. September 2016
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Frage vom 23. September 2016 | 14:39
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Geschäftsführer als Zeuge für eine Auskunftsklage vorladen?
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#1
Antwort vom 23. September 2016 | 17:19
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Ich möchte einfach von ihm wissen, ob er mit meinem Kunden ein Geschäft eingegangen ist, denn ich bin Makler. Beide verweigern die Auskunft.
Als Kläger muss man eine Behauptung aufstellen und zum Beweis Zeugen benennen.
Das könnte auch der Geschäftsführer einer GMBH sein.
Wenn der /die Beklagte den Anspruch anerkennt, kommt es aber zu keiner Zeugenvernehmung.
Und ... eine "Befragung" wird nur zu dem Beweisthema möglich sein.
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