Hao Zusammen,
wie sieht es aus wenn man eine A GmbH gründet und 20% davon als Privatperson besitzt, dann gründet er eine UG, die man davon 100% besitzt, dann will man die 20% von der A GmbH auf die UG übertragen? werden hier Steuer fällig, obwohl es kein Geld ausgezahlt wurde?
-- Editier von fb443127-78 am 17.09.2017 18:22
Geschäftsanteile auf neugegründete GmbH übertragen?
17. September 2017
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Frage vom 17. September 2017 | 18:19
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 7x hilfreich)
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#1
Antwort vom 17. September 2017 | 20:50
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
wie sieht es aus wenn man eine A GmbH gründet und 20% davon als Privatperson besitzt
Eine GmbH kann nicht von "man" gegründet werden.
Eine Gmbh wird von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet. Wird die GmbH von einem Gesellschafter gegründet, gehören diesem Gesellschafter 100% der Gesellschaftsanteile. Wird die Gmbh von mehreren Gesellschaftern gegründet, gehören diesen Gesellschaftern zusammen 100% der Gesellschaftsanteile. Die GmbH hat ein Mindeststammkapital von 25.000€, das von den Gesellschafter zu mindestens 50% eingezahlt werden muss, für den Rest haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch, bis das Stammkapital voll eingezahlt ist.
Zitat:dann gründet er eine UG, die man davon 100% besitzt
Die UG haftungsbeschränkt ist eine Unterform der GmbH, sie unterscheidet sich von der GmbH nur dadurch, daß für die Gründung kein Mindeststammkapital von 25.000€ notwendig ist, sondern sie mit einem Anfangs-Stammkapital von 1 bis 24.999€ gegründet werden kann. Die UG haftungsbeschränkt muss mindestens 25% ihrer Jahresüberschüsse für die Aufstockung des Stammkapitals verwenden, bis die 25.000€ "voll" sind, dann wird sie zur GmbH umgewandelt.
Zitat:
dann will man die 20% von der A GmbH auf die UG übertragen?
Ein GmbH-Gesellschafter kann seine Gesellschaftsanteile verkaufen, verschenken oder vererben. Für den Verkauf oder das Verschenken können im Gesellschaftsvertrag Vorschriften enthalten sein, die z.B. den übrigen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht geben, oder auch eine Zustimmung der Gesellschaftermehrheit zu einem neuen Gesellschafter vorschreiben. (Das ist dann gern mit einer Eintrittspflicht verknüft, will die Gesellschaftermehrheit den potentiellen Käufer nicht als neuen Mitgesellschafter akzeptieren, muss sie die Anteile dem ausstiegswilligen Gesellschafter zu dem Preis abkaufen, den der neue zu zahlen bereit wäre.)
Zitat:
werden hier Steuer fällig, obwohl es kein Geld ausgezahlt wurde?
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen werden grundsätzlich Steuern fällig. Zum Einlesen in diese recht komplexe Materie z.B.: https://www.steuerberaten.de/tag/gmbh/verkauf/
Zuvor muß der Wert der Gesellschafteranteile ermittelt werden, denn die GmbH ist ja im Regelfall mehr wert als ihr Stammkapital; und manchmal auch weniger. Beim Verschenken von GmbH-Anteilen wird Schenkungssteuer fällig.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2017 | 10:27
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Man könnte die Anteile aber auch zum Buchwert gegen eine Buchung in der Kapitalrücklage einbringen.. auch wenn die Einlage wie eine Veräußerung wirkt. Die Einlage ist aber in diesem Fall zu AK/HK zu bewerten, insofern sollte sich keine Steuerbelastung ergeben.
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