Gesamtschuldnerische Haftung Brandschaden von Silvester Täter wurde nicht ermittelt.

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462397-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamtschuldnerische Haftung Brandschaden von Silvester Täter wurde nicht ermittelt.

Hallo,

als ich heute nach Hause gekommen bin trifft mich der Schlag.
Es lag ein Zettel im Briefkasten von einer Versicherung die von mir jetzt knapp 400 Euro verlangen.
Ich war an Silvester auf einer Party bei bekannten. Dort ist beim Nachbarn ein Brandschaden in höhe von 2500 Euro entstanden. Die Polizei konnte den Täter nicht feststellen ging aber davon aus das es die Gruppe bzw. die Gäste der Party waren. Ich wurde von der Polizei vor Ort gar nicht aufgenommen. Der Gastgeber gab meinen Namen dann bei der Kriminalpolizei an. Die Hecke war auch eine Zeit lang nicht beaufsichtigt das hatte der Gastgeber nicht gesagt weil er kein Ärger mit den Nachbarn will.

Muss ich noch was Zahlen wo gar nicht feststeht ob ich es überhaupt war? Ich habe bei der Versicherung angerufen die von mir das Geld wollen, die sagten es handelt sich um eine Gesamtschuldnerische Haftung?

Ist das wirklich so einfach? Wie wehre ich mich jetzt am besten?



LG

-- Editier von fb462397-74 am 22.03.2017 17:09

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich würde das zur Forderungsabwehr an die Privathaftpflicht (hat man hoffentlich) abgeben.

-- Editiert von Retels am 22.03.2017 18:34

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb462397-74):
die sagten es handelt sich um eine Gesamtschuldnerische Haftung?

Netter Versuch ...


Ich würde da wie von Retels vorgeschlagen vorgehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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