Geruch durch andere Mieter im Treppenhaus - was muß man akzeptieren

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
camilito
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Geruch durch andere Mieter im Treppenhaus - was muß man akzeptieren

Guten Morgen,

wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Und zwei von den Parteien lieben intensive Düfte.

Egal ob es sich dabei um die Reinigungsmittel mit z. B. Zitronenduft oder alles rund ums Kochen handelt. Teilweise ist es so stark, dass es bis zum Dach hochsteigt und das Treppenhaus nicht einmal nach einer 40minütigen Kipp-Lüftung des Fensters frei davon ist. Und teilweise kriecht der Geruch auch in die Wohnungsflure.

Jetzt haben wir den Repräsentanten der Vermieterin (Gesellschaft) angesprochen. Doch dort kommt nur ein Schulterzucken und nette Worte. "Kann mir das nicht vorstellen" oder "Bin vorbeigekommen, konnte aber nichts riechen" oder "So schlimm kann es nicht sein, Gerüche sind in einem Mehrfamilienhaus normal". Es wird also runtergespielt. Wir sprechen wirklich von extremer Intensität.

Das Thema Beweis ist natürlich schwer.
a) die zwei bestreiten alles
b) die dritte Partei will keinen Ärger
c) Gerüche kann man nicht festhalten
d) Leider kann man auch nicht vorherbestimmen wann sie auftreten

Frage:
Was kann man tun? Muß man die Rücksichtslosigkeit der anderen akzeptieren?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Sie könnten durch ein Geruchsgutachten nachweisen dass die Belästigung real ist und daraufhin die Miete mindern.
Vielleicht tritt der Vermieter dann an die Verursacher heran, falls man den Verursacher identifizieren kann.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Wobei normale Gerüche (dazu zählen eben Putzmittel und Kochgerüche) keinen Mangel darstellen und als Mietminderungsgrund, will man keine Kündigung provozieren, ziemlich ungeeignet sind.

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von camilito):
c) Gerüche kann man nicht festhalten


Stimmt, man kann sie nicht festhalten, aber über die eigene Wohnung entlüften. Das ist jedem Mieter zuzumuten.
Wie zuvor bemerkt, man muss den Duftspender exakt identifizieren, bekanntlich will es im Falle einer Beschwerde keiner sein.
Wenn der Geruch auch durch die Wohnungseingangstüre kriecht ist diese nicht richtig abgedichtet, meißt von unten zuviel Spielraum. Man kann diesen Mangel evtl. mit einer entsprechenden Dichtung beheben.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von camilito):
Kipp-Lüftung des Fensters


Kipp-Lüftung gibbet nicht. Fenster auf ... das ist Lüften, Fenster kipp ist Augenwischerei.

Arrangieren Sie sich mit der Situation, lüften Sie ordentlich, dann sind unerwünschte Düfte auch verschwunden. Wenden Sie sich den wichtigen Dingen des Lebens zu. ... zB Weihnachten

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Das Treppenhaus ist nicht mitgemietet. Das schwächt die Position schon mal.
Dann hält man sich für gewöhnlich im Treppenhaus nur sehr kurz auf. Das schwächt die Position nochmals.
Ein "ich mag die Gerüche nicht" ist auch kein gutes Argument.

Zeugen gibt es nicht, Beweise auch nicht.
Beides kann man ändern. Aber man befindet sich immer noch in der schwachen Position.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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