Gericom unterschlägt Notebook!

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)
Gericom unterschlägt Notebook!

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich habe vor ca. 3 Monaten mein Notebook zwecks Garantie an en Hersteller eingeschickt.
Mir wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, der nachweislich unsinnige Reperaturen enthält.
Da ich den Auftrag zur Reparatur dieser unsinnigen Dinge nicht erteilt habe, sollte ich 50€ für die Erstellung des Kostenvoranschlages zahlen.
Dies lehnte ich ab, da ich nicht um die Erstellung eines Kostenvoranschlages gebeten habe.

Ich erhielt einige Tage später ein paket mit einer Nachnahmegebühr von mehr als 60€.
Die Annahme verweigerte ich. Dies war etwa vor 6 Wochen.
Seitdem werde ich ignoriert.

Ich habe mehrmals dort angerufen und man hat sich mehrmals meine Telefonnummer notiert und mir versprochen, es werde sich jemand melden.
Es hat sich aber nie jemand gemeldet.
Direkt verbinen möchte man mich aber auch mit niemandem.

E-Mails werden nicht beantwortet und auch ein Fax, in dem ich auf 2 DIN A4 Seiten den Fall schilderte und um Rücksendung meines Eigentums gebeten habe, wurde ignoriert, obwohl ich dort eine Frist gesetzt habe.

Was kann ich tun?
Ein Rechtsanwalt ist mir für diese Sache ehrlich gesagt zu teuer.

Kann ich eine Anzeige wegen Unterschlagung meines Eigentums erstatten oder so?

Ich kann ja machen, was ich will...mein Notebook bekomme ich irgendwie nicht zurück.

Das war das zweite mal, dass ich das Notebook eingeschickt habe. Beim ersten mal haben sie den Fehler nicht mal repariert.

Genau genommen habe ich seit einem halben Jahr kein Notebook mehr.
Ist so etwas wirklich rechtens?
Auf der Homepage werben sie damit, dass 90% der Garantiefälle innerhalb einer Woche, der Rest maximal in 3 Wochen oder so erldigt sind.

Muss ich ein halbes Jahr da wirklich hinnehmen?

GENAU meinen Fall, bloss von einer anderen Person, findet man auch hier:

http://www.chip.de/c1_forum/thread.html?bwthreadid=867619

Erst Fehler nicht repariert, Notebook 2. Mal eingeschickt, Kostenvoranschlag abgelehnt, Nachnahmepaket abgewiesen, ab da kein Kontakt mehr möglich.

Das riecht doch arg nach einer Masche dieser Firma.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wieso wird denn für eine Reperatur auf Garantie ein Kostenvoranschlag erstellt? Ich würde hier nun Wandlung vorschlagen und schriftlich per Einschreiben kommunizieren. Setzen Sie immer eine 14 tägige Frist. Ggf. lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Es wurde behauptet, dass die Garantie abgelaufen sei, da ich das Notebook erst nach der Garantiezeit eingeschicjt habe.

Es war folgendermaßen:

Kaufdatum: 04.09.2003
Eingeschickt: 10.08.2005 (Rücksendung 25.10.2005 => Fehler NICHT behoben)
2. Mal eingeschickt: 02.11.2005
Daraufhin Kostenvoranschlag, da keine Garantie mehr.

Ich habe den Bericht der ersten "Reparatur" aber beigelegt und auch darauf hingewiesen, dass der Fehler beim ersten mal nicht behoben wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Dennis,

strafrechtliche Anzeigen sind grundsätzlich möglich. Diese sind bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht zu erstatten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo, Herr Roenner,

"Strafrechtliche Anzeigen" beim Amtsgericht habe ich bisher noch nicht mitbekommen.

Da das Amtsgericht im Ermittlungsverfahren nur ausnahmsweise mit der Sache befasst ist Haftbefehl, Durchsuchungsbeschluss etc.), gibt es dort auch keine Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. Die Rechtsantragstelle wird in der Regel dort nur tätig (d.h. nimmt eine Erklärung auf), wenn es sich um eine bereits bei Gericht anhängige bzw. anhängig gewesene Sache handelt.

Strafanzeige ist hingegen entweder bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Ist denn eine Strafanzeige bei diesem sachverhalt sinnvoll?

Ich weiss ehrlich nicht mehr, wie ich mein Notebook zurück bekommen soll, da ja niemand mit mir redet, ausser die Mitarbeiter im Telefonpool, die aber zur Sache nichts sagen können.
Dort wird mir halt immer wieder versprochen, dass jemand sich meldet, was allerdings nie passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Eine Strafanzeige dürfte in diesem Fall wenig Aussicht auf Erfolg haben. Zunächst müsste ermittelt werden, welche Person bei der Firma konkret das Notebook unterschlagen haben soll (Ermittlungsverfahren gibt es nur gegen natürliche Personen oder gegen Unbekannt). Gericom wird sich dann zumindest derart einlassen, dass ja versucht wurde, dir das Notebook zurückzuschicken, du es aber nicht angenommen hast.

Sollte eine Einigung (eventuell durch ein erneutes Schreiben an die Geschäftsleitung) nicht zu erzielen sein (eine leichte Androhung, die Presse einzuschalten wirkt auch hier manchmal Wunder), so wird dir kaum etwas anderes übrig bleiben, als einen Rechtsanwalt einzuschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
babukaboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"die Presse einzuschalten wirkt auch hier manchmal Wunder)"

Es konnte wirklich die Lösung sein...

...soviel ich weiss, hilft Computer-Bild. Die Haben so eine Rubrik: "Ärger des Monats" oder so ähnlich...

Einfach mal die anschreiben.

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Don Carlo,

auch bei Amtsgerichten ist die Erstattung von Strafanzeigen möglich. Diese wird dann zu den entsprechenden Stellen weitergeleitet. Dass dieses hauptsächlich bei der StA oder der Polizei geschieht ist richtig, steht diesem jedoch nicht entgegen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,

ich gebe Ihnen darin Recht, dass vieles grundsätzlich möglich ist. Anzeige kann man auch beim Ordnungsamt oder beim Familienministerium erstatten. Die Anzeigen werden dann üblicherweise an die zuständigen Behörde weiter gegeben.

Zuständig für die Auf- oder Entgegennahme von Strafanzeigen ist das Gericht (im Gegensatz zur Polizei und der Staatsanwaltschaft) jedoch nicht.

Mit freundlichen Grüßen
:)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Don Carlo,

wie bereits dargelegt stehen Ihre Ausführungen den meinigen nicht entgegen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Dennis,

die Einschaltung eines RA wäre durchaus überlegenswert.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Wer muss denn den Anwalt zahlen, wenn Gericom nun einlenkt und mir das Notebook zurückschickt?

Das wäre doch ich, so weit ich das weiss, oder?
Ist es nicht so, dass nur im gerichtlichen Verfahren die Kosten der Verlierer des Prozesses zu tragen hat?

Ich bin nur ein armer Student, der ein günstiges Notebook für die Uni gekauft hat.
Ich habe für einen aufwändigen Rechtsstreit leider absolut kein Geld und fühle mich entsprechend hilflos.

Die Sache mit der Computerbild werde ich wohl mal in Angriff nehmen.



-- Editiert von dennis am 05.01.2006 14:31:24

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Dennis,

willkommen im Club !!! (der Club der Gericom-Geschädigten).
Such mal unter Kaufrecht nach proggie und Du wirst einiges zu lesen haben.

Tja, mein Fall ist jetzt beim RA - allerdings habe ich auch Rechtsschutz und zahle dafür jedes Jahr ein Heidengeld. Ich denke aber, dass Du das Geld für den RA auch dann zurückbekommst, wenn Gericom jetzt auf einmal einlenkt. Dazu müsstest Du aber beweisen können, daß Du es vorher ohne RA versucht hast. Natürlich muss Gericom dann erstmal rechtskräftig verklagt sein. Zu diesem Thema kann Dir aber Herr Roenner o.ä. Experten hier sicherlich fachkundige Tips geben.

Viel Erfolg, ein Mitleidender.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen