Gerichtsvollzieher trotz regelmäßiger Zahlung ?

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb380688-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtsvollzieher trotz regelmäßiger Zahlung ?

kurz : ich zahle seit 3 Jahren regelmäßig die Schulden meines Ex ab.Es wurde damals gerichtlich eine Ratenzahlung von 40,- Euro vereinbart die ich jeden Monat zahle.Nun hab ich ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher erhalten mit Vollstreckungsauftrag (bei dem Schreiben ist auch ein Anhang bei,wo berücksichtigte Zahlungen aufgelistet sind - das zeigt doch,das ich immer zahle?).
Ich versteh das nun aber nicht,wieso jetzt Gerichtsvollzieher ? Dieser will jetzt auch noch Geld dafür ... ich versteh die Welt nicht mehr.

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast die Zahlungen wirklich eingehalten? Keine Rate versäumt? Es kam nie ein Schreiben mit einer Kündigung der Ratenzahlung?

Mein Tipp: Dann wende dich an das lokale Vollstreckungsgericht. Lege zunächst eine sogenannte "Erinnerung" ein mit Aktenzeichen, die der Gerichtsvollzieher benannt hat (Erinnerung = so etwas wie eine Beschwerde). Darin eine Kopie des Gerichtsbeschlusses, in dem die Ratenzahlung festgelegt ist. Nebst kurzer Erklärung, dass du keine Rate versäumt hast und die Ratenzahlung auch nie aufgekündigt wurde, dass die Einschaltung des Gerichtsvollziehers somit rechtswidrig erfolgte und die Kosten hieraus, sowie die etwaigen RVG-Gebühren der Gläubiger-Partei aufzuerlegen sind.

Dem GV kurz melden "Ich habe Erinnerung eingelegt, insofern gehe ich davon aus, dass Sie die Akte dem Gericht übergeben und der Termin hinfällig ist."

Achte auf den genauen Wortlaut im dir vorliegenden Gerichtsurteil, da steht ja meist etwas von beispielsweise "Gerät der Beklagte mit einer Rate mehr als XX Tage in Verzug, ist die Ratenvereinbarung hinfällig und der Restbetrag wird fällig." An dem wirst du dich ja messen lassen müssen.

Wenn es schwierig wird, hilft ggf. ein Gang zu einem Anwalt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.01.2014 20:11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb380688-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie geschrieben,bei dem Schreiben ist auch ein Anhang bei,wo berücksichtigte Zahlungen aufgelistet sind und ersichtlich ist das keine Rate versäumt wurde.
Der GV muß doch sehen das da was nicht stimmt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vielleicht mal den GV anrufen und fragen, was er sich dabei denkt? Niemand kann in den Kopf des GV gucken.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.