Hallo
Seit einigen Jahren schon ziehen sich ständig verschiedene Prozesse nach einer Scheidung in die Länge.
Nun steht der Gerichtstermin zum Zugewinnausgleich kurz bevor und es beschäftigt mich folgende Frage:
Mein Auto ist 15 Jahre alt und ich warte nur auf einen kl. Geldsegen um mir endlich ein neueres Auto zu kaufen, da ich zur Arbeit immer eine weite Strecke zurücklegen muss.
Wenn ich mir nun von dem Geld, aus dem Zugewinn, in sofern ich etwas bekomme ein Auto für ca. 10.000 Euro kaufe, kann mich das Gericht dazu zwingen es zu verkaufen, damit die bisher angefallenden Gerichtskosten zurückzahle?
Das Auto ist wirklich dringend erforderlich und die Summe finde ich nun nicht überheblich für ein Auto....
Aber ich finde leider nirgens Inoformationen darüber.
Gerichtskostenhilfe zurückzahlen
23. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juli 2017 | 18:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskostenhilfe zurückzahlen
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juli 2017 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
Zitatkann mich das Gericht dazu zwingen es zu verkaufen, damit die bisher angefallenden Gerichtskosten zurückzahle? :
Nein, aber es kann das Auto pfänden.
Zitatdie Summe finde ich nun nicht überheblich für ein Auto.... :
Ist es auch nicht.
Nur interessiert das den Staat nicht wenn man Schulden bei ihm hat. Dann muss man halt ein kleineres, billigeres Auto kaufen. Oder das alte weiterfahren.
Und jetzt?
Schon
266.865
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten