Gerichtskostenberechnung und VKH

22. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Gerichtskostenberechnung und VKH

Hallo zusammen,

drei Jahre nach Antragsstellung im Hauptsacheverfahren wird jemandem Trennungsunterhalt durch einen Versäumnisbeschluss zugesprochen (Gegenseite erschien nicht zum Gütetermin).
Nach einem einstweiligen Anordnungsverfahren erhielt der Antragsteller bereits seit 2 1/2 Jahren Unterhalt (ca. 2/3 des aktuell beschlossenen Unterhaltes).
Der Gegenseite wurden im Hauptsacheverfahren die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Wie berechnen sich nun die Verfahrenkosten?
Beispiel:
EA Unterhalt 333 €, HS Unterhalt 1000 €
Was bekommt der Anwalt?

Macht es einen Unterschied, wenn die Gegenseite ursprünglich VKH bewilligt bekommen hatte?

MfG
Carl

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Macht es einen Unterschied, wenn die Gegenseite ursprünglich VKH bewilligt bekommen hatte?


Nein, denn die übernimmt nicht den gegnerischen Anwalt im Unterliegensfall.

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