Person X hat eine Rechnugn über 300 Euro Gerichtskosten bekommen, in denen die Pflichtverteidiger Kosten nicht aufgeführt worden sind. Generell ist nur eine Ratenzahlung möglich. Soll Person X nun eine Ratenzahlung für diese Rechnung plus für die nächste Rechnung beantragen? Wenn man auf die erste Rechnung nicht reagiert, gibt es noch eine Mahnung, oder direkt eine Kontopfändung?
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Gerichtskosten erster Brief
2. Juni 2014
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Frage vom 2. Juni 2014 | 20:33
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 23x hilfreich)
Gerichtskosten erster Brief
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2014 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Generell ist nur eine Ratenzahlung möglich. <hr size=1 noshade>
Nein, auch eine Pfändung wäre möglich.
quote:<hr size=1 noshade>Soll Person X nun eine Ratenzahlung für diese Rechnung plus für die nächste Rechnung beantragen? <hr size=1 noshade>
Das wäre sinnvoll um Ratenzahlung zu bitten. Denn von alleine wird die nicht gewährt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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