Gerichtskosten erster Brief

2. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
nutzender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 23x hilfreich)
Gerichtskosten erster Brief

Person X hat eine Rechnugn über 300 Euro Gerichtskosten bekommen, in denen die Pflichtverteidiger Kosten nicht aufgeführt worden sind. Generell ist nur eine Ratenzahlung möglich. Soll Person X nun eine Ratenzahlung für diese Rechnung plus für die nächste Rechnung beantragen? Wenn man auf die erste Rechnung nicht reagiert, gibt es noch eine Mahnung, oder direkt eine Kontopfändung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Generell ist nur eine Ratenzahlung möglich. <hr size=1 noshade>

Nein, auch eine Pfändung wäre möglich.



quote:<hr size=1 noshade>Soll Person X nun eine Ratenzahlung für diese Rechnung plus für die nächste Rechnung beantragen? <hr size=1 noshade>

Das wäre sinnvoll um Ratenzahlung zu bitten. Denn von alleine wird die nicht gewährt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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