Hallo Forum...
Habe mal eine Frage bezüglich Gerichts- und Anwaltskosten. Da ich mich mit den Begriffen (RVG und Brago) nichts so auskenne stelle ich die Frage mal hier.
Person A hat eine Einstweilige Verfügung gegen Person B und Person C nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Die Personen B&C legen Widerspruch ein und beauftragen einen Anwalt, der beide vertritt.Person A beauftragt keinen Anwalt.Es kommt zu einem Verhandlungstermin, bei dem sich denn beide Parteien einigen (Einstweilge Verfügungen bleiben in Kraft),andere Sachen werden zurückgezogen.
Welche Kosten kommen auf wen in dem Fall zu? Der Streitwert beträgt 1000 Euro.
Danke für lesen und für die Antworten.
Marley
Gerichtskosten berechnen
7. August 2009
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Frage vom 7. August 2009 | 17:05
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten berechnen
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 7. August 2009 | 17:39
Von
Status: Praktikant (960 Beiträge, 262x hilfreich)
Bei Vergleich trägt üblicherweise (!) jeder seine eigenen Kosten und die Gerichtskosten hälftig ("die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" ).
Wie hoch die Gerichtskosten bei 1000 EUR Streitwert sind, verrät dir Tante Google bei Suche nach "Gerichtskostenrechner".
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