Gerichtskosten bei Klageerfolg

23. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Petsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtskosten bei Klageerfolg

Hallo,

ich habe folgende wichtige Frage:

Angenommen, gegen mich wurden schwere Vorwürfe von privat erhoben, z.B. angeblicher Diebstahl und weitere Lügen.

Wenn ich Klage wegen Verleumdung einreiche und diese auch gewinne( da ich genug Beweise habe), welche Gerichtskosten oder allg. Kosten kämen dann auf mich zu ??

Normalerweise müßte der Beklagte/Verlierer doch alle Kosten tragen??

Benötige ich einen Anwalt?,

Wer würde die Kosten für meinen Anwalt tragen?

Kommt es in jedem Fall zu einer Verhandlung ??

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ich noch vergaß:

Es ist Drittbezug vorhanden, außerdem kennt der Täter die richtige Wahrheit, deswegen wäre Klage wegen Verleumdung berechtigt, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Dir entstehen für die Klage keinerlei Kosten. Wenn du einen Anwalt einschaltest, ist das dein Privatvergnügen und dann darfst du den auch privat bezahlen.

2x Hilfreiche Antwort

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