Gerichtskosten - Verrechnung mit and. Partei

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ralfi_Klein
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 9x hilfreich)
Gerichtskosten - Verrechnung mit and. Partei

Hallo,

es gibt einen Vergleich über Unterhalt mit dem Teil: "Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.". Nun wurde vorab vom Kläger schon 270 Euro an die LJK bezahlt. Die beklagtenpartei bekam PKH.

In der Kostenberechnung finden sich dann folgende Werte:
1.0 erm. Verfahren: 121,00 Euro
davon tragen sie 1/2: 60,50 Euro
abzgl. Zahlungen: 270,00 Euro
Verechnung auf and. Partei: 60,50 Euro
Zuviel eingef. Betrag: 149,00 Euro

Das bedeutet, dass der Kläger, trotz Kostenaufhebeung die kompletten 121 Euro Gerichtsgebühr zahlen muss, obwohl er nur zur Hälfte verpflichtet wäre. Kann man sich das unter "Verechnung auf and. Partei" wiederholen, alos die Hälfte, die die andere Partei zu zahlen hätte (sollte ja eh über PKH laufen)?

Danke und Grüße
Ralfi_Klein

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