Geräteschuppen an meiner Außenwand entfernt und

15. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Eisenschädel
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 40x hilfreich)
Geräteschuppen an meiner Außenwand entfernt und

Hallo,

habe vor paar Jahren mein Haus (RMH) gekauft und an der Außenwand war ein Geräteschuppen (Massivbau 1x2)angebaut, der von meinem Nachbarn benutzt wurde und sich auf seinem Grundstück befand.

Dieses Häuschen ist nicht im Grundbuch eingetragen und wurde quasi damals mündlich zwischen den beiden Eigentümern vereinbart und oder geduldet.

Nach Anbau von diesem Schuppen haben sich jedoch die beiden Eigentümer gewechselt und ich hatte auch nichts gegen diesen Schuppen.

Jetzt hat der Nachbar diesen Schuppen abgerissen und nun ist meine Seitenwand frei aber der Putz ist zum Teil beschädigt und die Farbe ist grau bis schwarz also richtig hässlich.

Ich dachte er würde die Fassade streichen die den Putz ausbessern, was er aber auch nicht getan hat.

Was kann ich nun machen? Kann ich von ihm verlangen, dass er die Fassade von meinem Haus ausbessert und streicht, damit es nicht mehr peinlich hässlich aussieht oder er braucht das nicht, weil der Voreigentümer den Schuppen angebaut hat und mein Voreigentümer dies zustimmte?

Danke!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ich würde den Nachbarn einfach mal fragen, wann er die durch den Abriss verursachten Schäden an deiner Hauswand ausbessern will.
Dabei sehe ich keine Zuständigkeit für das Streichen, zumal sich die 'graue und schwarze Farbe' auch als Staub + Dreck herausstellen kann, der nach einigen Regenfällen von alleine verschwindet.

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#2
 Von 
Eisenschädel
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 40x hilfreich)

Danke!

Seitdem Abriss sind mind. 3-4 Monate vergangen und die Stelle sieht immer noch schlimm aus. Dieser Schuppen war ca. 20 Jahre alt und meine Fassade wurde vor 10 Jahren Gelb gestrichen und war zuvor Weiss.

Ich möchte halt nur sichergehen, ob es überhaupt seine Aufgabe ist, die Wand auszubessern, bevor ich ihn darauf anspreche.

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Der Nachbar muss alle durch den Schuppenabriss verursachten Schäden beheben. Für die abweichende Wandfarbe kann er natürlich nichts.

Trotzdem kannst du ja mal fragen, ob er Pläne hat, wie er den Anblick verschönern kann (schließlich muß er täglich diese Stelle sehen...)

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#4
 Von 
Eisenschädel
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 40x hilfreich)

Okay, danke.

Was heißt anweichende Farbe, es ist einfach Dreck und Flecken von Geräten und Holzlagerung etc. Dieser Schuppen hatte keine Hinterwand und die Sachen wurden quasi an meine Wand gelehnt.

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#5
 Von 
guest-12303.02.2014 11:04:29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn dieser Vertrag mündlich vereinbart wurde, müssen die Voreigentümer sich wohl dann vor Gericht äußern, dass sie das mündlich vereinbart haben, da es nirgend angeführt wurde, und somit auch mehr oder weniger nie da war. Ich würde da raten, sich bei http://www.recht24-7.de/bautraegervertrag.html darüber etwas genauer zu informieren. Mir haben sie auch mal mit meinem teichbau geholfen, vllt. können sie dir ja auch weiterhelfen. Aber auf jeden Fall rechtliche Meinungen und Hilfe dazu einholen! Viel Glück und Erfolg. lg

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-- Editiert cicinho am 18.10.2013 18:33

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#6
 Von 
Eisenschädel
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich möchte nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen und schon mal gar nicht mich mit dem Nachbarn anlagen. Es geht halt darum zu wissen, wer muss die Arbeiten ausführen und das möchte ich vor einem Gespräch mit ihm hier klären.

Dass die Eigentümer vor Gericht usw gehen müssen, halte ich auch für Quatsch und natürlich unnötig.

Ich dachte hier könnte ich erfahren, wie die Rechtslage ist und möchte aber den Nachbar nicht verklagen.

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#7
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Die Rechtslage ist klar: der vom Nachbarn verursachte Schaden muss von ihm behoben werden. Fraglich ist natürlich, was alles als ein solcher Schaden anzusehen ist: Beschädigung des Putzes ist ein Schaden, die abweichende Farbe aber nicht. Beim Streichen der Wand vor 10 Jahren hätte man ja auch innerhalb des Schuppens die Wand streichen können, dann gäbe es heute nur den abwaschbaren Dreck.

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#8
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Die Rechtslage ist klar: der vom Nachbarn verursachte Schaden muss von ihm behoben werden. Fraglich ist natürlich, was alles als ein solcher Schaden anzusehen ist: Beschädigung des Putzes ist ein Schaden, die abweichende Farbe aber nicht. Beim Streichen der Wand vor 10 Jahren hätte man ja auch innerhalb des Schuppens die Wand streichen können, dann gäbe es heute nur den abwaschbaren Dreck.

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#9
 Von 
Mrki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin mit ihr verstanden

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Mrki):
Ich bin mit ihr verstanden

Toll das Du das bist.

Nur wo ist der Zusammenhang???



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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