Guten Abend zusammen.
Ich bin langjähriger, stiller Mitleser und bräuchte nun auch mal den einen oder anderen Tipp.
Gerade rief mich eine Bekannte an, die in London am Flughafen gestrandet ist. Der Gepäckschalter, der laut Informationsblatt bis 40 Minuten vor dem Boarding geöffnet sein sollte, war bereits 60 Minuten vorher geschlossen. Sie hatte dann die Wahl, den Flug nicht anzutreten oder ihr Gepäck zurückzulassen. Von diesem Problem betroffen waren wohl mindestens 10 weitere Passagiere.
Die Airline hat sie daraufhin (kostenpflichtig) auf einen Flug morgen früh umgebucht, allerdings zu einem anderen Zielflughafen (500km entfernt vom eigentlichen Ziel).
Sie hat sich in der Hektik dort bisher keine Bestätigung o.ä. geben lassen, um diese Zeit ist da jetzt wohl auch nichts mehr zu machen.
Gibt es noch irgendetwas, was sie morgen vor dem Abflug tun kann oder sollte? Sie wird zumindest versuchen, vorsichtshalber noch die Daten von anderen Betroffenen zu bekommen.
Schon mal vielen Dank, ist etwas kurzfristig, aber vielleicht hat ja jemand noch einen guten Rat, was man tun könnte/sollte.
Freundliche Grüße und einen schönen Abend,
Alex
Gepäckschalter zu früh geschlossen, Rückflug verpasst.
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Danke für die schnelle Antwort.
Das Informationsblatt waren wohl die AGB der Fluglinie, hab gerade nachgesehen (die 40 Minuten stehen drin, auch online einsehbar).
Den zeitlichen Ablauf zu notieren, ist eine gute Idee, werd ich mal so weitergeben.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Alex
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Hallo,
sollte das Vorgetragene tatsaechlich den Tatsachen entsprechen, dann ist das ein klarer Fall nach Artikel 4 EU-Fluggast-VO 261/2004. Demnach duerfte die Airline wie folgt zu leisten haben:
1. Betreuungsleistung: Fuer die Nacht am Flughafen hat die Airline die Uebernachtungskosten zu tragen. Sie hat ferner Getraenke und Mahlzeiten zu stellen, sowie die Kosten fuer zwei Telefonate zu uebernehmen. (Belege sammeln!!!!!)
2. Erstattung: Die Airline hat den zusaetzlich berechneten Ticketpreis zu erstatten. Sie hat die Kosten fuer die Anreise vom tatsaechlich angeflogenen Flughafen zum urspruenglich gebuchten Flughafen zu tragen. (Belege sammeln!!!!!)
3. Ausgleichszahlung: Bis 1.500 Kilometer Flugentfernung hat sie eine Ausgleichszahlung von Euro 250,00 je Ticket (Artikel 7 der VO) zu leisten. Ich denke der Flug ging von London irgendwo nach Deutschland.
Handelt es sich um eine deutsche Fluggesellschaft wuerde ich zusaetzlich noch Anzeige vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erstatten, da man offensichtlich auch gegen Artikel 14 der VO verstossen hat.
Unterm Strich betrachtet werden Sie wohl eine Fachanwalt mit der Durchsetzung der Ansprueche beauftragen muessen. Zunaechst sollte die Betroffene die Ansprueche direkt an die Fluggesellschaft richten und abwarten, wie die Reaktion sein wird.
Viele Gruesse
bernardoselva
Hallo und nochmal herzlichen Dank für die Antworten.
Belege sind gesammelt, ein Zeitprotokoll wurde erstellt und die Airline hat (bisher nur mündlich) einen Fehler eingeräumt.
Sie wird jetzt, wie angeraten, erst einmal ein Schreiben an die Airline aufsetzen und die Reaktion abwarten.
Bei Interesse gebe ich gern Rückmeldung, wenn eine Antwort von der Fluglinie kommt.
Freundliche Grüße,
Alex
ZitatBei Interesse gebe ich gern Rückmeldung, wenn eine Antwort von der Fluglinie kommt. :
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