Gepäckschalter zu früh geschlossen, Rückflug verpasst.

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Moooment!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)
Gepäckschalter zu früh geschlossen, Rückflug verpasst.

Guten Abend zusammen.
Ich bin langjähriger, stiller Mitleser und bräuchte nun auch mal den einen oder anderen Tipp.
Gerade rief mich eine Bekannte an, die in London am Flughafen gestrandet ist. Der Gepäckschalter, der laut Informationsblatt bis 40 Minuten vor dem Boarding geöffnet sein sollte, war bereits 60 Minuten vorher geschlossen. Sie hatte dann die Wahl, den Flug nicht anzutreten oder ihr Gepäck zurückzulassen. Von diesem Problem betroffen waren wohl mindestens 10 weitere Passagiere.
Die Airline hat sie daraufhin (kostenpflichtig) auf einen Flug morgen früh umgebucht, allerdings zu einem anderen Zielflughafen (500km entfernt vom eigentlichen Ziel).
Sie hat sich in der Hektik dort bisher keine Bestätigung o.ä. geben lassen, um diese Zeit ist da jetzt wohl auch nichts mehr zu machen.
Gibt es noch irgendetwas, was sie morgen vor dem Abflug tun kann oder sollte? Sie wird zumindest versuchen, vorsichtshalber noch die Daten von anderen Betroffenen zu bekommen.
Schon mal vielen Dank, ist etwas kurzfristig, aber vielleicht hat ja jemand noch einen guten Rat, was man tun könnte/sollte.
Freundliche Grüße und einen schönen Abend,
Alex

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Moooment!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Das Informationsblatt waren wohl die AGB der Fluglinie, hab gerade nachgesehen (die 40 Minuten stehen drin, auch online einsehbar).
Den zeitlichen Ablauf zu notieren, ist eine gute Idee, werd ich mal so weitergeben.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Alex

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

sollte das Vorgetragene tatsaechlich den Tatsachen entsprechen, dann ist das ein klarer Fall nach Artikel 4 EU-Fluggast-VO 261/2004. Demnach duerfte die Airline wie folgt zu leisten haben:

1. Betreuungsleistung: Fuer die Nacht am Flughafen hat die Airline die Uebernachtungskosten zu tragen. Sie hat ferner Getraenke und Mahlzeiten zu stellen, sowie die Kosten fuer zwei Telefonate zu uebernehmen. (Belege sammeln!!!!!)

2. Erstattung: Die Airline hat den zusaetzlich berechneten Ticketpreis zu erstatten. Sie hat die Kosten fuer die Anreise vom tatsaechlich angeflogenen Flughafen zum urspruenglich gebuchten Flughafen zu tragen. (Belege sammeln!!!!!)

3. Ausgleichszahlung: Bis 1.500 Kilometer Flugentfernung hat sie eine Ausgleichszahlung von Euro 250,00 je Ticket (Artikel 7 der VO) zu leisten. Ich denke der Flug ging von London irgendwo nach Deutschland.

Handelt es sich um eine deutsche Fluggesellschaft wuerde ich zusaetzlich noch Anzeige vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erstatten, da man offensichtlich auch gegen Artikel 14 der VO verstossen hat.

Unterm Strich betrachtet werden Sie wohl eine Fachanwalt mit der Durchsetzung der Ansprueche beauftragen muessen. Zunaechst sollte die Betroffene die Ansprueche direkt an die Fluggesellschaft richten und abwarten, wie die Reaktion sein wird.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Moooment!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und nochmal herzlichen Dank für die Antworten.
Belege sind gesammelt, ein Zeitprotokoll wurde erstellt und die Airline hat (bisher nur mündlich) einen Fehler eingeräumt.
Sie wird jetzt, wie angeraten, erst einmal ein Schreiben an die Airline aufsetzen und die Reaktion abwarten.
Bei Interesse gebe ich gern Rückmeldung, wenn eine Antwort von der Fluglinie kommt.
Freundliche Grüße,
Alex

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Moooment!):
Bei Interesse gebe ich gern Rückmeldung, wenn eine Antwort von der Fluglinie kommt.


Bitte tu das :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.072 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen