Genugtuungsklage für üble Nachrede?

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2018 05:06:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Genugtuungsklage für üble Nachrede?

Hallo,

mich würde eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:

A wird von B unberechtigt wegen Stalking angezeigt, da A von B Unterhalt für das gemeinsame Kind forderte. Um A loswerden und damit sie ihn deswegen nicht mehr kontaktieren konnte, lief er zur Polizei und zeigte sie an. Das Verfahren wurde eingestellt, da es sich nicht um Stalking handelte.
Zusätzlich folgte eine einstweilige Verfügung von B aus. Hier haben sich beide Parteien jedoch geeinigt. Dennoch folgt für A nun wieder unberechtigt eine Anzeige von B.

Für A ist das alles sehr schlimm, da sie wirklich nie etwas falsch gemacht hat. Dennoch wird sie an ihrer regulären Arbeit gehindert, da sie immer wieder unberechtigt zu Gericht oder Polizei muss, um ihre Aussagen zu machen.
Abgesehen davon machen sie diese ganzen Demütigungen seelisch sehr fertig.
Sie hat sich diesbezüglich schon einen Psychologen gesucht, da sie mit so einem verletzenden Verhalten nicht klar kommt.
Seit Monaten kommt sie nicht zur Ruhe und lebt ihr normales Leben nicht mehr richtig.

Nun die Frage: Kann A in diesem Fall eine Genugtuungsklage gegen B wegen übler Nachrede erheben?

Selbst der Psychologe meinte, sie darf nicht in der Opferrolle bleiben und muss sich wehren.

Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn es A guttut, kann sie natürlich weiter das HIn- und Her-Klagen fördern. Sie kann aber auch die Unterhaltssache ihrem Anwalt überlassen und etwas gelassener mit dem Aktivitäten von B umgehen, dem irgendwann auch die Luft ausgehen wird.

Der beste Therapieerfolg ist der, dass es A einfach nicht mehr "juckt" was B tut und sich daran erfreut, dass B seine Lebenszeit damit verschwendet.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Was heisst "immer wieder zu Gericht und Polizei" muss. Wenn ich das richtig lese, hatten wir ein Gerichtsverfahren mit einer mündlichen Verhandlung und eine Anzeige bei der Polizei mit einer Vernehmung. Und das Ganze in welchem Zeitraum?

Wir haben es hier doch mit einem leider inzwischen stinknormalen Trennungsverhalten zu tun. Man kann natürlich nach dem "Ping/Pong/Ping System" nunmehr bis das der Tod Euch scheidet, gleiches mit gleichem vergelten. Nur, wenn das bis jetzt schon ausreicht, jemanden völlig aus dem Lot zu bringen, dann frage ich mich, wie das weiter gehen soll, psychisch gesehen. Denn Gegenanzeigen bringen weitere Termine bei Polizei/Gericht mit sich.

Lass die Unterhaltsfrage entweder über das Jugendamt oder einen Anwalt klären. Die können das ohnehin besser. Kapp ansonsten alle Taue, es gibt nichts zu bereden.

Und Opfer ist man nicht nur im Außenverhältnis, sondern das findet auch im Kopf statt. Mach Dir das klar. Ändere Deine Haltung. Dann bist Du auch kein Opfer mehr. Wenn Du nichts getan hast, dann wird der Staatsanwalt, dem ja auch die erste Akte vorliegt, das Verfahren wieder einstellen und gut ist. Abgesehen davon kann man in unserem Rechtssystem niemanden dran hindern, den gesetzlich dafür vorgesehenen Ermittlungsbehörden einen Sachverhalt vorzutragen und zu bitten, denselben zu überprüfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.01.2018 05:06:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der zweiten Anzeige handelt es sich um eine andere falsche Behauptung und nicht um Überprufung der ersten Anzeige.

Ist es nicht bedenklich, dass ein Mensch, der nicht zu seiner Verantwortung steht, solche Wege einschlägt, um sich dieser zu entziehen und einem anderen Menschen damit öffentlich in seiner Ehre verletzt?

Muss man solchen Menschen nicht zeigen, dass ihr Verhalten unsozial und egoistisch ist? Und vor allem muss man diesen Menschen doch zeigen, dass sie sowas nicht mit einem machen können.
Psychische Gewalt ist auch eine Gewalt.

Und ist der Vorwurf, jemand habe eine Straftat begangen (welcher ja in einer Anzeige beinhaltet ist) nicht immer ehrverletzend?
Zumindest wurde diese Ansicht in einem Gerichtsschreiben bezüglich eines anderen Falles dargebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Das stimmt alles, aber willst du auf dem Niveau des Gegners kämpfen? Einsicht und Vernunft kann man nicht von denen verlangen, die auf Krawall gebürstet sind - da fehlen wichtige Synapsen zum Andocken ;)
...........oder meinst du, B würde nach einer solchen Anzeige durch A klein beigeben? Ich denke nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Alles mögliche ist immer ehrverletzend. Nur, diese Ehrverletzung ist nun mal nicht als Schadensersatzgrundlage vorgesehen. Die Ermittlungsbehörde wird seine erneute Anzeige prüfen und die erforderlichen Schritte einleiten. Sortier Dich endlich mal mental. Wenn Du das nicht schaffst, dann schaffst Du es auch nicht, ein solches Verfahren zu führen, und unbeschadet draus hervorzugehen, wenn Du dann auch noch die Kosten der Gegenseite tragen musst, einfach, weil Du das Verfahren verlierst.

Und glaub mir mal, jeden Tag werden keine Ahnung wie viele, aber mit Sicherheit im 5-stelligen Bereich so Strafanzeigen erstattet. Nix Besonderes, wirklich nicht. Und Du bist nicht seine Therapeutin, die irgendwas irgendwem aufzueigen musst. Kannst Du nicht, und hältst Du auch mental nicht durch. Kick ihn aus Deinem Leben, und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.01.2018 05:06:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es nicht normal grundlos angezeigt zu werden und dann für meine Aussage stundenlang bei der Polizei zu sitzen , obwohl normale Menschen arbeiten müssen.

Es ist und bleibt ehrverletzend. Und nicht umsonst gibt es Paragraphen, die Menschen vor soetwas schützen.

Warum sollte dann nicht jeder sein Recht nutzen.

Bei einer Strafanzeige alleine, muss derjenige, der die Anzeige gestellt hat, meines Erachtens auch keine Kosten übernehmen.

Warum sollte ein Mensch, der sowas mit anderen umberechtigterweise macht, nicht berechtigterweise (da es ja ein Gesetz bezüglich übler Nachrede gibt) auch mal solch eine Situation erleben?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie wollen offensichtlich nur eines hören. Also gut: Ja, zeigen Sie ihn an, zeigen Sie ihm, wo der Hammer hängt, damit er mal richtig lernt, wie sowas ist. Und damit er auch gleich noch dazu lernt, daß Sie jetzt stark sind.

Wenn's Ihnen gut tut..... *schulterzuckend

Sie sind absolut beratungsresistent, dann machen Sie doch so, wie Sie meinen - warum fragen Sie eigentlich?

-- Editiert von fb367463-2 am 23.01.2018 22:29

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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