Genossenschaftsanteile 2 Jahre????

25. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
engelbengel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Genossenschaftsanteile 2 Jahre????

Hallo, gibt es einen Rechtsspruch der gegen diese Genossenschaftsanteile was aussagt?
Ich habe mal vor 6 Jahren meinen Mietvertrag unterschrieben, aber nicht drauf geachtet das man nach Kündigung der Wohnung 2 Jahre auf die Auszahlung des Geldes warten muss!!!!!!
Das kann doch nicht rechtens sein, oder???
MfG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Bei mir ist es ähnlich. Ich hatte meine Wohnung und die Genossenschaftsanteile zum 31.10.2003 gekündigt. Während die Wohnungskündigung zum 31.10.2003 wirksam angenommen wurde, bekam ich ein Schreiben von der Genossenschaft, dass nach § Blablabla der Satzung die Kündigung der Anteile zum 31.12. des Folgejahres wirksam wird, also 31.12.2004. Die Auszahlung erfolge nach Bilanzerstellung bis zum 30.06.2005, spätestens jedoch bis zum 31.07.2005. Wir haben heute den 26.07.2005: ich warte noch immer auf mein Geld. Aber ab nächsten Monat muss dann der Auszahlbetrag verzinst werden. Bei der Höhe gibt das nochmal ein Extrasümmchen... Schau mal in die Satzung der Genossednschaft, was da drin steht. Auf solche *Kleinigkeiten* wird man meist nicht hingewiesen... ;)

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"hjoedicke"

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Jau, leider ist das bei Genossenschaften so...

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
engelbengel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Das wäre ja so zu sagen eine ungewollte Geldanlage ohne Verzinsung...
Kann man die Genossenschaftsanteile nicht jetzt schon kündigen und später die Wohnung? Dann muss ich wohl mal die Genossenschaft anschreiben und mir die Satzung zusenden lassen! Danke für eure Unterstützung!

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#4
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

An der *Gewinnauschüttung* wirst Du auch bei Kündigung bis zum Schluss der Mitgliedschaft weiter beteiligt. Aber es stimmt, bei mir waren das etwa 25 EUR im Jahr. Zinsen kriegt man mehr, wenn man den Betrag anlegen würde. Das man *nur* die Anteile kündigen kann unabhängig von einer Wohnungskündigung glaube ich nicht, da die Wohnung ja an die Genossenschaftsanteile bzw. an die Mitgliedschaft geknüpft ist. Wirst wohl auch in den sauren Apfel beißen müssen.

-----------------
"hjoedicke"

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#5
 Von 
Vordrucker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, für diese Mitgliedschaft und den Erwerb der Anteile erhältst du normalerweise ein lebenslanges Wohnrecht - das sollte das Hauptanliegen sein. Daß du dann warten mußt, bis du deine Geschäftsanteile wieder kündigen kannst und ausgezahlt bekommst - das ist Genossenschaftsrecht. da kommt man nicht so einfach und schnell raus !

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Helga58
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

da hätte ich dann doch gleich auch mal noch ne Frage: Wie ist es wenn jemand zwar die Wohnung bei der Genossenschaft kündigt nicht aber die Mitgliedschaft u. man möchte von der Genossenschaft wieder eine Wohnung haben da man ja noch Mitglied ist, hat man dann das Anrecht wieder eine Wohnung zu erhalten? Diese Mieter waren zwischendurch bei einem privaten Vermieter. Die Genossenschaft hat zwar telefonisch zugesagt daß man als Mitglied wieder eine kriegt nur die Genossenschaft läßt sich nicht darauf ein bzw. gibt auch nichts Schriftliches bis zu welchem Zeitpunkt man eine Wohnung erhält. So ist man hin- u. hergerissen u. weiß im Endeffekt nie ob man tatsächlich wieder eine Wohnung erhält.

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#7
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Wenn man Genossenschaftanteile erwirbt, so bekommt man ja auch mit dem Vertrag die Geschäftsbedingungen zur Kenntnisnahme.
wenn man dann unterschreibt, dann muss man sich hinterher auch daran halten und die
vereinbarten Fristen akzeptieren, wie z.B. die zwei Jahre.
Man kann Genossenschaftsanteile auch behalten, die Verzinsung ist ja nicht schlecht. Natürlich hat man damit eine bleibende Chance auf eine Wohnung.
Denke, die Frage ist dann nur: Wann.
Die Genossenschaften haben meist aber lange
Wartelisten, so dass man nicht unbedingt immer davon sprechen kann, dass die Genossenschaft Versprechen nicht einhält.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
engelbengel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

So, aber mal Klartext...gibt es denn schon ein urteil oder führt jemand mal Klage gegen so einen "Mist"???

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ähem Engelbengel: Genossenschaften haben diese Regelung. Du erhältst die AGB VOR der Unterschrift zur Einsichtnahme. Wenn du die nicht liest und trotzdem unterschreibst, bist du selbst schuld. Wenn du das nicht akzeptabel findest, zwingt dich keiner zu unterschreiben. Wogegen also willst du klagen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Meine Genossenschaftsanteile sind die einzige Geldanlage, die ich kenne, bei der ich 4% Verzinsung ohne Risiko erhalte und die mir schon 1 Jahr nach Kündigung ohne jeden Abzug zur Verfügung steht. Auch bei zwei Jahren Wartezeit halte ich das für eine sehr gute Anlageform. Ich denke daran, die Summe aufzustocken.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo alle miteinander,
viel interessanter wird es wenn die Genossenschaft mit Schulden in die Pleite geht,schon darüber mal nachgedacht wer dann die Kosten trägt?,die Medaille hat nämlich zwei Seiten
Gruß kdw

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ich verstehe auch nicht,

warum man rechtlich dagegen vorgehen sollte, wenn man eine Geldanlage (denn das ist es ja )
getätigt hat, zudem die Vertragsbedingungen
kennt und unterschrieben hat.

Die Verzinsung ist sehr gut, wie schon gesagt.

Und was ds Risiko betrifft, so ist es so
wie bei den meisten anderen Anlagen.
Da muss man nur an Aktienkäufe denken.

Es steht ja jedem frei, wo er sein Geld
*unterbringt*, aber ich finde, wenn man einen vertrag (wie hier beim Kauf der
Genossenschaftanteile) unterzeichnet, kann
man nicht nach Lust und Laune davon zurücktreten.
Schließlich möchte man ja selber auch
Sicherheiten haben, wenn man Vertragspartner ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
engelbengel
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Seit wann sind Genossenschaftsanteile vergleichbar mit Aktien oder anderen genossenschaftsanteilen? Die Änderung kam angeblich zwischendurch mit den 2 Jahren, die ich aber nie erhalten habe! So und bei jeder anderen Genossenschaft (siehe Sparda Bank) kommt eine Ausschüttung mit Beendigung der Teilnahme! Da liegt der Grund und wenn Ihr keine Bessere Geldanlage kennt muss ich sagen, was macht Ihr den ganzen Tag???
Welche Sicherheiten bekommt man von Seiten der genossenschaft bei einer Wohnungsbaugenosenschaft bei dem heutigen Wohnungsmarkt?Lebenslanges Wohnrecht#lach#
Soll kein Angriff sein, aber so wie Ihr keinen Sinn in einer Klage oder einem Urteil seht, sehe ich keinen in Eurer Begründung!
Wünsche trotzdem einen schönen Tag und macht weiter so mit Euren Beiträgen...(keine Ironie) ist ja schließlich alles sehr aufschlussreich...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Geprellt123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei mir ist es leider genauso, meine Mitgliedsanteile bei der Maro Baugenossenschaft (Oberbayern) sollen nach Kündigung im Januar 2019 erst im Juli 2021 zurückgezahlt werden. Und das Projekt wird als "sozial" verkauft.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von engelbengel):
aber nicht drauf geachtet das man nach Kündigung der Wohnung 2 Jahre auf die Auszahlung des Geldes warten muss!!!!!!
Das kann doch nicht rechtens sein, oder???


Doch ist es.

Hast Du neben dem Miet-/Nutzungsvertrag auf die Mitgliedschaft gekündigt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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