Geneinschaftliches Testament

21. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Falk23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geneinschaftliches Testament

Meine Eltern hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, bei dem die Verfügungen wechselbezüglich i.S.d. §§ 2270, 2271 sind. Im Testament wurde der Überlebende berechtigt zu Lasten seines eigenen Vermögens weitere Vermächtnisse auszusetzten. Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter Alleinerbin. Vor ihrem Tod schrieb sie ein neues Testament, in dem sie verfügte das mein Bruder all ihr Geld erben soll, was im Ergebnis dazu führt, dass die anderen Erben enterbt sind.Jetzt ist sie gestorben. Ich gehe davon aus, dass dieses letzte Testament formwirksam ist.

Jetzt meine Frage: was bedeutet die Berechtigung, im ursprünglichen Testament, Verfügungen zu Laseten des eigenen vermögens abzusetzen? Welches Vermögen ist damit gemeint ? das geerbte Vermögen? Ihr Vermögen stammt aus dem geerbten Vermögen. Liebe Grüße und vieln Dank

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2 Antworten
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#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich denke, das wird nur ein Richter entscheiden, weil der genaue Wortlaut entscheident sein könnte und auch - was deine Eltern eventuell gemeint haben könnten.
Vermächtnisse sind eigentlich nicht Enterbungen des anderen Erbes sondern noch zusätzlich Begünstigte.
Eigenes Vermögen - könnte das Vermögen gemeint sein, dass deine Mutter vor dem Tod des Vaters besass. Hatte sie keins, kann sie eigentlich auch über nichts verfügen.
Wurde das erste Testament selber entworfen oder mit Hilfe eines Anwaltes/Notars?
Ohne einen Anwalt wirst du sicher nichts werden.

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"sika0304"

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#2
 Von 
Falk23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal Danke!
Das erste Testament wurde von einem Anwalt entworfen. Hast du eine Ahnung wo etwas zu dem "Vermögen" finden kann?
lg

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