Genehmigter Urlaub wieder gestrichen?

13. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
mandrake81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigter Urlaub wieder gestrichen?

Hallo alle,

Folgende Situation:

Ich hatte dieses Jahr erst 7 Tage Urlaub und hätte jetzt im November wieder über eine Woche Urlaub. Mein Urlaub für November ist schon seit 2 Monaten genehmigt soll jetzt aber wieder einfach gestrichen werden.
Grund: Innerbetrieblich - Personalmangel (viele Mitarbeiter sind krank).

Kann mein Arbeitgeber trotz genehmigten Urlaub diesen einfach wieder streichen und mir das einfach nur 1 Woche vorher so mitteilen? Ich soll jetzt son Wisch unterschreiben, wo du die Urlaubssperre erklärt wird und das ich damit einverstanden bin?

Ich arbeite Vollzeit und habe 24 Tage Urlaub im Jahr wovon ich dieses Jahr erst 7 genommen habe.

Schonmal danke für die Antworten.

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Soll die Firma den Auftrag absagen und dann im nächsten Jahr jemanden entlassen - dich ?

Wenn du jetzt gebucht hast könnte man durch Stornokosten evtl. erreichen das der Chef dich lieber fahren lässt weil das billiger kommt. Denn Stornokosten zahlt er.

Sind ja noch fast 8 Wochen bis Jahresende :-)

Ich würde statt Theater zu machen eher ne Gehaltsrunde mit dem Chef spielen. Soviel Einsatzbereitschaft wird oft belohnt :-)))

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
mandrake81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt Theater machen...
ich habe darauf gepocht das ich sofort nächstes Jahr meinen Urlaub nachholen will oder ihn ausbezahlt haben möchte, im Dezember ist allgemein Urlaubssperre da kann ich nichts nachholen.

Mir gehts eigentlich darum wer da denn wie jetzt im Recht ist, ich habe noch so etwas im Hinterkopf wie "Wenn der Urlaub storniert wird, muss Arbeitgeber eine Ausweichszeit anbieten..." oder "Arbeitnehmer müssen so und so viel tage Urlaub im Jahr haben..." ... darauf wollt eich hinaus.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na ne muss Regelung kann es nicht geben sonst könnte Urlaub in den letzten Wochen des Jahres niemals verschoben werden. Du hast einen Anspruch auf Urlaub, jedoch kann der kurzfristig abgesagt werden wenn es betriebliche Umstände gibt die nur so zu lösen sind das du da bleibst. Der Urlaub wird solange geschoben bis das Problem gelöst ist.

Bist du eigentlich unkündbar ?

Wenn dein Chef das ohne Grund macht kannst du dagegen vorgehen.

Nochmal: Mach was positives draus, wer so gefragt ist kann mehr Geld verlangen :-)

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich sehe die rechtliche situation anders als mustermann.
genehmigter urlaub kann nur dann widerrufen werden, wenn ohne dich praktisch die firma zusammenbricht, oder wenn du der einzige spzezialist wärest. ein einfacher personalengpass reicht da nicht. natürlich kann der chef dich bitten, den urlaub zu verlegen - ihn aber einseitig zu widerrufen ist nicht drin. mustermann schließt mit seinen überlegungen an, er fragt im grunde, ob es opportun ist, darauf zu beharren. aber das ist eine andere frage.


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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Einmal genehmigter Urlaub kann nicht so ohne weiteres wieder storniert werden. Der hohe Krankenstand reicht dafür nicht aus. Daß einer oder auch mehrere Mitarbeiter krank werden fällt unter das unternehmerische Risiko. Es könnte ja auch sein, daß du selbst krank wirst. Was dann?

Wenn allerdings die Existenz der Firma davon abhängt, dann kann er den Urlaub streichen. Dann hat er aber auch die Stornokosten für eine bereits gebuchte Reise zu tragen. Und er muß den Urlaubsanspruch in das neue Jahr übernehmen.

Gruß
Gerhard

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

@mustermann2000,
Du hast da ja einen sehr guten Link beigefügt, da steht:

Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?

Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html


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" Don`t feed trolls"

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#8
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

In welcher Branche arbeitest du, wie groß ist die Firma besitzt du Kündigungsschutz?

Wenn das unternehmerische Risiko nun dazu führen würde, dass ein oder zwei Aufträge verloren gehen und auf einmal zuviel Personal in der Firma ist.....wer wird dann wohl gehen?

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Vielleicht sind die ganzen Kollegen ja auch deswegen krank, weil sie genauso wenig Urlaub gemacht haben wir du.
Hallo - 7 Tage erst gehabt im ganzen Jahr und jetzt soll der Poster auch noch den Rest des Jahres "verzichten".
Ein Blick ins Bundesurlaubsgesetzt hilft da weiter: Der Urlaub ist an einem möglichst großem Stück zu gewähren (in der Realität sind mehr als 2 Wochen am Stück eher selten) und dient zur Erhaltung der Arbeitskraft - also im gewissen Sinne muss der Körper sich auch mal regenerieren können um leistungsfähig zu sein (das könnte ein Ansatz sein für das Gespräch mit dem Chef). Nur aus einer wirtschaftlichen Krise heraus auf Arbeitnehmerrechte freiwillig zu verzichten führt uns weg aus den Errungenschaften der Gewerkschaften der letzten Jahrzehnte.
Grundsätzlich mag man Recht haben, aber ob man darauf pocht, hängt vom Einzelfall ab (z.B. Alter, Beruf usw.).
Mein Mann muss leider auch so springen wie sein Chef es möchte (Familienbetrieb, Handwerk, ist zu alt für einen Wechsel), da kann man auch nur mit den Zähnen knirschen und muss dadurch.
Chefs saugen ihre Mitarbeiter gerne aus (zeitlich gesehen), gedankt in monetärer Belohnung wird es aber nicht. Und dann rackert man sich ab und wird doch irgendwann aus der Firma gedrängt.

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"sika0304"

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

@mathiasla:
Wenn das unternehmerische Risiko nun dazu führen würde, dass ein oder zwei Aufträge verloren gehen und auf einmal zuviel Personal in der Firma ist.....wer wird dann wohl gehen?

Das ist ein Totschlag-Argument. Dann darf man auch nicht krank werden, ein angemessenes Gehalt fordern oder Mehrarbeit verweigern. Wenn man brav auf alle seine Rechte verzichtet, dann wird man nicht entlassen. Dafür haben die Gewerkschaften bestimmt nicht um unser doch ziemlich gutes Arbeitsrecht gekämpft.

Der Arbeitgeber hat einzuplanen, dass Personal krank werden kann, mit dem Problem haben z.Zt. viele zu kämpfen. Das ist kein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zum Widerruf von genehmigtem Urlaub berechtigt.



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" Don`t feed trolls"

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#11
 Von 
fb480392-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier wird oft von Arbeitgeberanwälten fehlinformiert. Korrekt ist:
1) Genehmigter Urlaub darf nicht einseitig zurückgenommen werden, auch und gerade nicht bei Personalengpässen aller Art. Personalengpässe sind Arbeitgeberrisiko und nicht 'Kollegenrisiko'. Mitarbeiter mit genehmigtem Urlaub sind in dieser Zeit schlicht nicht verfügbar.
1a) Daher ist es so wichtig, dass Firmen Urlaubsanträge zügig bearbeiten. Viele miserable Arbeitgeber schieben Urlaubsgenehmigungen genau aus diesem Grund bis kurz vor dem Urlaub auf. Das ist nicht zulässig, es gibt aber seltsamerweise keine explizite gesetzliche Frist. Hier muss der Betriebsrat oder, wenn nicht vorhanden, der Arbeitnehmer selbst Druck machen.
Gerichtsurteile ergeben, dass ein Urlaubsantrag in höchstens einem Monat zu entscheiden ist.
2) Die Unwiderruflichkeit gilt auch für Arbeitnehmer - Arbeitgeber können die Rücknahme eines genehmigten Urlaubs verweigern, da der Arbeitgeber ja auch ggf. bereits für Ersatz gesorgt hat und dadurch Extrakosten hatte.
3) Die Stornierung genehmigten Urlaubs gilt nur für absolute Notfälle, wenn der Urlaub nicht gegeben werden kann. Beispiel ist z.B. eine Flugbesatzung, die wegen politischer oder technischer Probleme auf einem ausländischen Flughafen tagelang festsitzt. Wenn z.B. daher Mitglieder der Besatzung ihren Urlaub nicht antreten können, kann dieser storniert und verschoben werden, auch wenn er genehmigt war. Keinesfalls kann der Arbeitgeber willkürlich 'Notfälle' definieren und keinesfalls ist 'Personalmangel' ein Notfall - und eine einseitige Rücknahme des genehmigten Urlaubs ist schlicht ungültig.

-- Editiert von fb480392-75 am 13.12.2017 23:42

-- Editiert von fb480392-75 am 13.12.2017 23:42

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von fb480392-75):
Hier wird oft von Arbeitgeberanwälten fehlinformiert.

Ich habe eher den gegenteiligne Eindruck ...

Im übrigen suboptimal dafür einen Beitrag von 2009 auszugraben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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