Hallo Community,
laut StGB ist der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung, dass bei der Erpressung ein Vermögensnachteil des Opfers kommt.
Jetzt bei Google habe ich gefunden, dass wenn man jemanden androht, fälschlich oder "ins Blaue hinein" bei der Polizei oder Steuerfahnung anzuzeigen, ist dies eine Nötigung im Sinne des StGBs.
Aber mal angenommen, Person X hat mit Person Y einen Vertrag (Kaufvertrag) und will nach mehr als einen Monat den Kauf rückgängig machen (kein Fernabsatzgeschäft, also ohne Widerrufsrecht) und Person Y fordert für die Rückgängigmachung Schadensersatz (also die Wertminderung wegen Gebrauch). Person X droht jetzt mit Anzeige bei der Polizei obwohl er weiß, dass die Anschuldigung falsch sind.
Ist das eine Nötigung oder schon eine Erpressung. Der Person Y hätte einen Vermögensschaden, weil die Ware nicht mehr soviel wert ist, falls er zustimmen würde.
Zitat:Strafgesetzbuch (StGB)
§ 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html