Gemobbt am Arbeitsplatz!

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Wie können Opfer sich wehren?

Ursprung fast jeden Mobbing-Prozesses ist ein ungelöster Konflikt. Wird dieser nicht gelöst, kommt es oft zum Mobbing. Der Betroffene wird dann Ziel von Handlungen der Mitarbeiter. Dazu gehört oft, dass mit dem Opfer nicht mehr kommuniziert wird. Die Arbeit wird erschwert und sabotiert durch die Kollegen und Vorgesetzte. Es werden über das Opfer Gerüchte verbreitet. Im weiteren Verlauf wird das Mobbing-Opfer zum Außenseiter, es wird sozial gemieden und meist zeigt sich jetzt eine Veränderung des Verhaltens des Mobbing-Opfers, oft unbewusst. Oft ist dem Mobbing-Opfer spätestens ab diesem Zeitpunkt eine selbstständige Lösung der Situation nicht mehr möglich – und auch der Vorgesetzte wird auf den Betroffenen aufmerksam, da sich die beschriebene Situation auch auf die Arbeitsleitung negativ auswirkt.

Problematisch ist die Durchsetzung der Rechte des Mobbing-Opfers, solange es sich nicht um konkrete Straftaten, wie Beleidigung, Körperverletzung, sexuelle Belästigung und ähnliches handelt, denen man durch Strafanzeigen und Unterlassungsklagen beikommen kann. Mobbing selbst ist kein Straftatbestand in Deutschland.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber durch seine Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, seine Arbeitnehmer vor psychischen Belastungen – was beim Mobbing immer der Fall ist – zu schützen. In Deutschland gibt es jedoch kein spezielles Schutzgesetz vor Mobbing – anders in Spanien und Frankreich. In den letzten Jahren sind die Rechte aber durch einige Gerichtsurteile gestärkt worden, so wurde beispielsweise Mobbing-Opfern Schmerzensgeld zugesprochen, wenn überzeugend gezeigt worden ist, dass der Betroffene gezieltem Mobbing ausgesetzt war.