Gemeinschaftskosten-Aufteilung

8. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Viddek
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)
Gemeinschaftskosten-Aufteilung

Angenommen in einem Haus mit mehreren Wohnungen verschiedener Größen und verschiedenen Eigentümern wurden bislang Verwaltungskosten, Renovierungskosten etc. nach der Wohnfläche aufgeteilt.

Nun wurde auf einer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, die Kosten gemäß Wohneinheiten aufzuteilen, so dass jemand mit einer 50m² Wohnung genauso viel bezahlen muss wie jemand mit einer 250m² Wohnung. Dabei gab es zwar auch Gegenstimmen, die aber keine Mehrheit bilden konnten. Ist das rechtlich in Ordnung? Kann man diesen Beschluss auch rückwirkend veranlassen, so dass die Kosten aus dem Jahre 2012 dann auch schon nach Wohneinheiten aufgeteilt werden und nicht nach Wohnfläche?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Diesen Beschluß kann man innerhalb der gesetzlichen Frist gerichtlich anfechten. Hier wurden offenbar die großen Stimmanteile der großen Wohnungen benutzt, um die Kosten der großen Wohnungen zu Lasten der kleinen Wohnungen zu verringern!
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und gegen diesen Beschluß vorgehen!

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Die reinen Verwaltungskosten unterscheiden sich nicht sonderlich dadurch wie groß die Wohnung ist. Es ist auch üblich diese Kosten nach Miteigentumsanteilen (nicht 1000tel-Anteilen oder Wohnfläche) umzulegen.
Bei euch war das anscheinend bisher anders und die großen Wohnungen (gibt es tatsächlich so große Größenunterschiede bei euch) haben überproportional Verwaltungskosten bezahlt.

Die Änderung des Schlüssels mit Mehrheitsbeschluss ist, wenn sie form- und fristgerecht herbei geführt bzw. beschlossen wurde, kaum anfechtbar. Dies allerdings rückwirkend zu machen halte ich für nicht in Ordnung.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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