Gemeinschaftliches Testament - Tod während Scheidungsverfahren

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
bumsfallara
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)
Gemeinschaftliches Testament - Tod während Scheidungsverfahren

Hallo zusammen,

man nehme einmal an, ein Ehepaar setzt im Jahre 2010 ein gemeinschaftliches Testament auf, in dem der jeweils überlebende Ehegatte zum Alleinerben erklärt wird. Die beiden gemeinsamen Kinder sollen erst mit dem Ableben des zweiten Ehegatten zu Erben werden. Ein einseitiger Widerruf des Testamentes wurde in diesem ausgeschlossen.

Man nehme weiterhin an, besagtes Ehepaar trennt sich im Jahre 2012, die Scheidung wird Anfang 2016 vom Mann eingereicht. Der Mann, der sich bereits in einer neuen Lebensgemeinschaft befindet, verstirbt im September 2016 und hat vor seinem Tod ein neues Testament aufgesetzt, welches seine neue Lebensgefährtin und die Kinder begünstigt. Ein gemeinschaftlicher Widerruf des alten Testamentes fand nicht statt, da die Ehe zerrüttet war und die Ehepartner keine Kommunikationsebene mehr hatten. Durch die schwere Erkrankung des Mannes fand auch kein einseitiger Widerruf dessen über einen Notar und eine Zustellungsurkunde statt.

Könnte nun die Ehefrau, trotz laufendem Scheidungsverfahren zum Zeitpunkt des Todes, mit Vorlage des alten Testamentes bei Gericht zur Alleinerbin erklärt werden? Oder erlosch ihr Anspruch auf Erfüllung des Testamentes mit Einreichen der Scheidung durch den Verstorbenen? So verstehe ich es jedenfalls aus §2077 BGB .

Unsere Familie wäre für jegliche Hilfe sehr, sehr dankbar!

Signatur:

bumsfallara

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich meine, §§ 1933 , 2077 BGB könnten hier einschlägig sein. Durch die gerichtliche Anhängigkeit der Scheidung wird der Termin, ab welchem das gemeinschaftliche Testerment keine Wirkung mehr entfaltet quasi "vorverlegt," zumindest dann wenn man davon ausgehen kann, dass es dem Willen des Erblassers entspricht. Dass dieses der Fall ist, das ergibt sich aus dem neuen Testament.

Reicht das neue Testament beim Nachlassgericht ein, beantragt die Erbscheine und gut ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
bumsfallara
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)

Vielen Dank! So habe ich das auch verstanden.

Was, wenn die Ehefrau schon mit dem alten Testament bei Gericht war und dort als Alleinerbin geführt wird? Ergibt sich daraus eventuell ein Straftatbestand?

Signatur:

bumsfallara

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nö, warum? Sie muss von dem neuen Testament nichts wissen. Nur, das neue Testament sollte sofort beim Nachlaßgericht eingereicht werden. Dazu ist man auch verpflichtet.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Was, wenn die Ehefrau schon mit dem alten Testament bei Gericht war und dort als Alleinerbin geführt wird?


So schnell sind die Gerichte nicht, außerdem hättet Ihr dann davon erfahren.

1x Hilfreiche Antwort

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