Gültiges Testament, von Ehemann und Ehefrau - ohne Kinder und lebende Eltern/Großeltern - unterschrieben, lautet: Nach dem Tode des Letzversterbenden erben namentlich genannte Neffen und Nichten den Nachlass in einem bestimmten Verhältnis.
Ehemann ist gestorben.
Kann das Testament danach mit Zustimmung aller Beteiligten (Witwe und im Testament genannte Personen) noch nachträglich geändert werden, z.B. dass nicht die Nichten/Neffen erben sondern deren Kinder zu gleichen Teilen (mehr Personen = mehr Freibeträge)?
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Gemeinschaftliches Testam. nachträglich änderbar?
10. November 2011
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Frage vom 10. November 2011 | 19:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftliches Testam. nachträglich änderbar?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. November 2011 | 20:25
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann der Längerlebende keine Änderungen der wechselbezüglichen Verfügungen mehr vornehmen.
Die Einsetzung der Schlußerben gehört ohne Zweifel zu den wechselbzüglichen Verfügungen.
Die Einwilligung aller Beteiligten kann auch gar nicht eingeholt werden, denn der Erstversorbene kann ja nun schlecht befragt werden. Und er darf darauf vertrauen, dass sein letzter Wille auch nach seinem Tod so durchgesetzt wird.
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"Lukas 7,23"
#2
Antwort vom 11. November 2011 | 09:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Mit dem Einverständnis aller noch lebenden Beteiligten kann das Testament entgegen der Aussage von Arcturus geändert werden.
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