Gemeinschaftlicher Teil-Erbschein

30. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gooldi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Gemeinschaftlicher Teil-Erbschein

Folgende Sachlage:

Zitat:
"in der Nachlasssache xyz erhalten Sie anliegende beglaubigte Abschrift des Teil-Erbscheins vom TT.MM.JJ zur Kenntnis. Eine Ausfertigung des Erscheins wurde antragsgemäß Herrn/Frau zyx erteilt."

Was heißt das jetzt für den Teil-Erben bzw. was muß dieser veranlassen um sein Erbe zu erhalten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Was heißt das jetzt für den Teil-Erben bzw. was muß dieser veranlassen um sein Erbe zu erhalten?


Er hat eine Bestätigung, dass er Erbe geworden ist. Ansonsten kann man mit einem Teilerbschein fast gar nichts anfangen.

Wer sind denn die übrigen Erben und warum wurde kein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt?

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" "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gooldi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Wer sind denn die übrigen Erben


Verwandte

quote:
warum wurde kein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt?


Gute Frage - aber was wäre der Unterschied? Vielleicht ist das noch hilfreich und aus einem weiteren Schreiben bzw. Beschluß des AG:

"In der Nachlasssache xyz wird nach Erteilung des Erbscheins vom heutigen Tage festgestellt, dass die Nachlasspflegschaft nur noch als Teil-Nachlasspflegschaft betreffend der noch nicht ermittelten Erben väterlicherseits des Erblassers fortzuführen ist von Herrn RA."



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